Erhalten Sie eine Witwenrente und erzielen selbst Einkünfte, werden diese auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Wie genau, erfahren Sie hier.
Treffen Witwenrente und eigene Rente zusammen, mindert das in der Regel Ihre Witwenrente. Denn die Rentenversicherung rechnet grundsätzlich weitere Einkünfte neben einer Hinterbliebenenrente an. Allerdings erst oberhalb eines Freibetrags und auch nur zu 40 Prozent.
Eine Ausnahme gilt zudem für die Zeit des sogenannten Sterbevierteljahrs. So heißen die drei Monate, die auf den Monat folgen, in dem Ihr Ehe- oder Lebenspartner gestorben ist. In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen – und damit auch Ihre eigene Rente – nicht angerechnet. Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente also in voller Höhe.
Witwenrente und eigene Rente: Das wird angerechnet
Ist das Sterbevierteljahr vorbei, sinkt die Hinterbliebenenrente, wenn Sie selbst eine eigene Rente beziehen. Zum anrechenbaren Einkommen zählen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Betriebsrenten und Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen.
Witwenrente: So funktioniert die Anrechnung
Wie viel Witwenrente Sie nun konkret bei eigener Rente bekommen, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt von diversen Faktoren ab: der Höhe der Witwenrente, der Höhe Ihrer eigenen Rente und dem für Sie geltenden Freibetrag.
Grundsätzlich wird Ihre eigene Rente nur dann angerechnet, wenn Sie oberhalb eines bestimmten Freibetrags liegt. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie die volle Witwenrente. Die Höhe des Freibetrages richtet sich danach, ob Sie sich gewöhnlich in den neuen oder den alten Bundesländern aufhalten.
In den alten Bundesländern beträgt der Freibetrag 950,93 Euro pro Monat, in den neuen Bundesländern 937,73 Euro (Stand: März 2023). Haben Sie Kinder, die entweder minderjährig sind oder noch in Schul- oder Berufsausbildung stecken, erhöht sich der Freibetrag pro Kind monatlich um:
- 201,71 Euro in den alten Bundesländern
- 198,91 Euro in den neuen Bundesländern
Gut zu wissen
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So steigt er automatisch mit, wenn die Renten erhöht werden. Er beträgt für alle Hinterbliebenenrentner das 26,4-Fache des Rentenwertes. Der Erhöhungsbetrag pro Kind beträgt immer das 5,6-Fache des Rentenwerts.
Übersteigt Ihre Nettorente den für Sie geltenden Freibetrag, rechnet die Rentenversicherung 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente an.
- Beispiel: Nehmen wir an, Sie bekommen eine Nettorente von 1.200 Euro im Monat, haben keine Kinder und wohnen in den alten Bundesländern. Dann übersteigt Ihre eigene Rente den Freibetrag um 249,07 Euro (1.200 Euro minus 950,93 Euro). 40 Prozent davon sind 99,63 Euro. Um diesen Betrag sinkt Ihre Witwenrente.
Um Ihre eigene Nettoaltersrente zu ermitteln, zieht der Rentenversicherungsträger pauschal 14 Prozent für den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie für eine eventuelle Steuerbelastung abgezogen. Begann Ihre eigene Rente bereits vor dem 1. Januar 2011, beträgt der Pauschalabzug 13 Prozent.
Gut zu wissen
Haben Sie noch Fragen, können Sie sich an das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden, zu erreichen unter 0800-10004800. Dort können Sie auch Informationsmaterial und Formulare bestellen.