Es gibt romantischere Dinge als die Steuer, trotzdem sollten sich Paare damit auskennen. Denn für sie gelten mitunter andere Regeln.
Wer verliebt ist, schert sich in der Regel erst mal wenig um die Konsequenzen. Alles leuchtet rosarot und man blickt optimistisch in die Zukunft. Doch selbst das zufriedenste Paar kommt irgendwann nicht mehr um die banalen Verpflichtungen des Alltags herum. Dazu zählt auch die Steuererklärung.
Was sich für Paare ändert, die sich entschließen zu heiraten, welche Steuerklasse dann automatisch gilt und welcher Vorteil sich bereits für Verlobte bei der Schenkungssteuer ergibt – t-online klärt die wichtigsten Steuerfragen für Paare.
Heiratsantrag angenommen: Ändert das schon etwas?
Mit dem Ja-Wort beginnt zwar ein neues Kapital im Leben, für die Steuer ist es aber weitestgehend unerheblich. „Eine Verlobung hat einkommensteuerrechtlich gar keine Folgen“, sagt Stefan Heine, Steueranwalt und Geschäftsführer von Smartsteuer, einem Anbieter von Online-Steuererklärungen. „Anders ist das bei der Schenkungssteuer.“
Sie gewährt Verheirateten einen Freibetrag von 500.000 Euro, wenn sie ihren Ehepartner beschenken. „Dieser Betrag gilt auch schon im Falle einer Verlobung – unter der Bedingung, dass diese später nicht wieder aufgelöst wird“, sagt Heine. Vor einem angenommenen Heiratsantrag steht man für das Finanzamt auf gleicher Stufe mit Freunden und Nachbarn – und kann maximal 20.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen.
Zur Person
Stefan Heine ist Geschäftsführer der Smartsteuer GmbH und gelernter Rechtsanwalt. Er war zuvor in der Steuer- und Rechtsberatung aktiv. Smartsteuer bietet Online-Steuererklärungen und wurde mehrfach als Testsieger in Vergleichen von Steuersoftware ausgezeichnet. Das Unternehmen besteht seit 2010.
Nach der Heirat: Welche Steuerklasse gilt?
Verheiratete ordnet das Finanzamt automatisch in die Steuerklassen 4 und 4 ein. Das muss aber nicht so bleiben. Denn anders als Singles können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ihre Lohnsteuerklassenkombination wählen.
„Der Wechsel der Steuerklasse hat aber keinen Einfluss auf Ihre Steuerlast“, sagt Heine. Sie entscheide nur darüber, wie viel Lohnsteuer jeder im Laufe eines Jahres monatlich zahle, sprich: ob mehr oder weniger Netto übrig bleibt. „Mit der Steuererklärung zahlen Sie dann gegebenenfalls noch Steuern nach oder bekommen etwas erstattet. Unterm Strich ist die Summe an Steuern aber die gleiche.“
Welche Steuerklasse ist die beste?
In der Praxis komme es häufig vor, dass sich Paare für die Steuerklassenkombination 3 und 5 entscheiden. Der Besserverdiener – meist noch immer der Mann – wählt dann Steuerklasse 3 und profitiert von einem doppelten Grundfreibetrag. Denn der weniger verdienende Partner in Steuerklasse 5 gibt seinen Grundfreibetrag ab und hat dann selbst vergleichsweise hohe Abzüge (mehr dazu hier). Für den Haushalt als Ganzes steigt dadurch das Nettoeinkommen – allerdings auf Kosten einer ungleich verteilten Steuerlast innerhalb der Partnerschaft. Mehr zu den möglichen Steuerklassen für Paare lesen Sie hier.
„Je weiter Sie mit Ihren Gehältern auseinanderliegen, desto größer ist der Effekt“, sagt Heine. Das gelte auch fürs Ehegattensplitting, von dem die meisten Paare profitieren, sobald sie sich steuerlich zusammen veranlagen lassen. Dabei kommt es – anders bei der Wahl der Steuerklasse – tatsächlich zu einem Steuervorteil.
Beim Ehegattensplitting wird so getan, als würden beide Partner genau die Hälfte zum gemeinsamen Einkommen beitragen. Für diese fiktive Hälfte berechnet das Finanzamt die Einkommensteuer und verdoppelt sie. Wegen des progressiven Steuertarifs, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt, sparen Sie dann umso mehr, je weiter Ihre Einkommen in Wahrheit auseinanderklaffen. Mehr zur Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting lesen Sie hier.
„Eine Zusammenveranlagung ist immer dann möglich, wenn Sie mindestens einen Tag im Jahr verheiratet waren“, sagt Heine. „Es spielt also keine Rolle, ob Sie am 1. Januar oder erst am 31. Dezember heiraten.“
Einen Tipp hat der Steueranwalt noch für alle, die Lohnersatzleistungen beziehen. Denn dabei kann die Steuerklasse tatsächlich auch unterm Strich mehr Geld bringen. „Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld richten sich immer nach dem letzten Nettoeinkommen. Wer also ein Kind erwartet, bekommt mehr Elterngeld, wenn er vorher in Steuerklasse 3 veranlagt war.“