Die Grippe geht um, viele Arztpraxen sind überlastet. Was tun, wenn Sie dringend eine Krankschreibung brauchen und beim Arzt nicht durchkommen? Ein Überblick.
Wenn Kopf und Glieder schmerzen und sich Schnupfen, Halsschmerz und Heiserkeit dazugesellen, spricht viel dafür, dass Sie sich eine Grippe eingefangen haben. Selbst bei leichter Symptomatik dauert es im Schnitt fünf Tage, bis man sich wieder fit fühlt.
Arbeitnehmer müssen sich für diesen Zeitraum eine Krankschreibung besorgen. Ab dem dritten Krankheitstag ist die Vorlage der sogenannten AU-Bescheinigung Pflicht. Manche Arbeitgeber verlangen das Attest auch schon früher. AU steht für Arbeitsunfähigkeit.
Viele Praxen überlastet
Für viele Patienten geht der Stress hier los: Denn es ist oft gar nicht so einfach, an eine Krankschreibung zu kommen. Gerade in der Grippezeit sind viele Menschen gleichzeitig krank – und Arztpraxen arbeiten am Rande ihrer Kapazitäten.
Wer versucht, telefonisch durchzukommen, trifft oft auf eine besetzte Leitung oder landet direkt beim Anrufbeantworter. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt auf Anfrage des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) klar: Ärzte müssen zwar präsent sein, aber nicht unbedingt per Telefon erreichbar.
Die naheliegende Alternative, einfach ohne Voranmeldung beim Arzt vorbeizuschauen, ist oft ebenfalls unbefriedigend: Wer stundenlang neben anderen Kranken in überfüllten Räumen wartet, fühlt sich hinterher nicht gerade besser.
Bevor Sie nun den Kopf in den Sand stecken: Es gibt einige weitere Möglichkeiten, an ein ärztliches Attest zu kommen.
Mit der 116 117 zum Arzttermin
Vor allem in den großen Städten lassen sich zum Teil über die App „Doctolib“ auch kurzfristig Arzttermine buchen. Der Nachteil: Es nehmen längst nicht alle Arztpraxen an der digitalen Terminvergabe teil. Und: Der Weg zur Praxis kann auch mal etwas länger sein.
Eine weitere Option ist der telefonische Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Rufnummer 116 117. Eine regionale Zentrale vermittelt dort telefonisch Arzttermine. Das geht manchmal auch kurzfristig, etwa wenn Ihr Arzt geschlossen hat oder Sie nachts oder am Wochenende ärztliche Leistungen benötigen.
Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Womöglich hat sich seit Dezember aber auch bei Ihrem Hausarzt etwas geändert, nachfragen lohnt sich: Denn seit 7. Dezember 2023 dürfen Ärzte Patienten, die ihnen bekannt sind, wieder telefonisch bis zu fünf Tage krankschreiben.
Weil die Krankschreibung seit 2023 elektronisch an Krankenkasse und Arbeitgeber weitergeleitet wird, müssen Sie als gesetzlich Versicherter auch nicht mehr in der Praxis vorbeigehen, um den „gelben Schein“ abzuholen. Das spart Zeit und Kraft.
Die telefonische Krankschreibung galt während der Corona-Pandemie, war Ende März 2023 ausgelaufen, wurde nun aber reaktiviert. Die Regel diene dazu, Praxen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und unnötige Arztbesuche zu vermeiden, heißt es vom Gesundheitsministerium.
Krankschreibung per Videocall
Vielleicht die einfachste Alternative, wenn Sie schnell eine Krankschreibung brauchen: per Videocall mit einem Arzt sprechen. Denn im Unterschied zur telefonischen Krankschreibung müssen Sie vorher kein Patient der Praxis gewesen sein.
Das Attest ist in dem Fall bis zu drei Tage gültig. Diese Möglichkeit verschafft Ihnen also vor allem Zeit, sich erst einmal zu erholen und mit etwas mehr Vorlauf einen Termin beim Hausarzt zu vereinbaren.
Ein guter Weg, um einen Arzt mit Video-Sprechstunde zu finden, führt über Ihre Krankenkasse. So bietet etwa Deutschlands mitgliederstärkste Kasse, die Techniker Krankenkasse (TK), eine Online-Sprechstunde per App an. Bei einer der günstigsten Krankenkassen, der HKK, lässt sich über ein Online-Formular eine medizinische Video-Sprechstunde buchen.
Daneben gibt es weitere Online-Vermittlungsplattformen, und auch bei Apps wie „Doctolib“ lassen sich eigenen Angaben zufolge Video-Sprechstunden buchen. Über die Telefonhotline der Kassenärztlichen Vereinigung soll es für manche Regionen ebenfalls Video-Sprechstunden geben. Der digitale Arztbesuch wird direkt über die Krankenkasse abgerechnet.