Frankfurt Bei der Einkommensteuererklärung für das zweite Coronajahr 2021 stehen die Chancen auf eine Steuerrückerstattung wieder intestine. Gleich mehrere Pauschalen und Freibeträge wurden angehoben. Besonders Kurzarbeiter sollten daran denken, ihre relevanten Ausgaben geltend zu machen, um eine drohende Steuernachzahlung möglichst klein zu halten. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter
Für Computerhardware, Zubehör (wie etwa Drucker, Scanner . . .) sowie Software program, die ab 2021 gekauft wurde, gibt es die Möglichkeit einer Sofortabschreibung. So können die Anschaffungsausgaben direkt als Werbungskosten im Anschaffungsjahr abgezogen werden. Bisher mussten Ausgaben über 800 Euro auf drei Jahre aufgeteilt werden.
2. Altersvorsorge
Wer fürs Alter vorsorgt und regelmäßig in die Rentenversicherungen und/oder Verträge bei berufsständischen Versorgungswerken einzahlt, kann die Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 25.787 Euro in der Steuererklärung angeben. Maximal können davon 92 Prozent abgesetzt werden.
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