Fast alle kennen das rechteckige blau-weiße Schild, das spielende Kinder und ein herannahendes Auto zeigt. Aber längst nicht jeder kennt seine wahre Bedeutung.
Wer das blau-weiße Schild mit den spielenden Kindern sieht, denkt zumeist an eine Spielstraße. Das ist jedoch ein Irrtum. Denn das Schild kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich. Aber was ist der Unterschied?
Das gilt im verkehrsberuhigten Bereich
Verkehrsberuhigte Bereiche sind entsprechend gekennzeichnete Bereiche in Städten, in denen Fußgänger und Fahrzeugverkehr gleichberechtigt sind. Hier müssen Autofahrer, Radfahrer, Motorradfahrer und E-Scooter besonders vorsichtig fahren und gegebenenfalls anhalten. Der ACE betont: Fußgänger dürfen weder behindert noch bedrängt werden.
In verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit, die allerdings in der Rechtsprechung nicht einheitlich definiert ist. Experten empfehlen, nicht schneller als 7 bis 10 km/h zu fahren. Überholen ist nicht erlaubt. Auch Fußgänger haben das Recht, die gesamte Fahrbahnbreite zu nutzen.
Fußgänger müssen ebenfalls Rücksicht nehmen
Allerdings gilt auch hier der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das heißt: Fußgänger dürfen Fahrzeuge nicht unnötig bremsen oder behindern. Eine gewisse Wartezeit ist zwar zumutbar, aber grundsätzlich darf kein Verkehrsteilnehmer einen anderen behindern.
Spielstraßen ohne Fahrzeugverkehr
Echte Spielstraßen sind dagegen eher selten. Zu erkennen sind sie an einem runden rot-weißen Verbotsschild mit schwarz-weißem Zusatzzeichen – einem spielenden Kind mit Ball. Fahrzeuge aller Art sind hier verboten; auch Anwohner müssen sich daran halten.
Das Parken ist hier ebenfalls verboten. Diese Straßen sind ausschließlich für Fußgänger und spielende Kinder bestimmt und bieten somit ein Höchstmaß an Sicherheit beim Spielen im Freien.