Wohngeld ist eine staatliche Hilfe für Mieter und Eigenheimbesitzer mit niedrigem Einkommen. Auch Rentner haben prinzipiell Anspruch darauf.
Was ist Wohngeld?
Es handelt sich um eine Unterstützung vom Staat, die man als Zuschuss für die Mietkosten gewährt, wenn das Einkommen knapp ist. Auch Eigenheimbesitzer haben mitunter Anspruch darauf. In diesem Fall nennt sich der Ausgleich Lastenzuschuss. Die finanzielle Hilfe gilt dann der Instandhaltung oder Zahlung von Krediten. Das Geld beantragen Sie über ein Formular.
Anspruch auf den Zuschuss
Ob Sie Wohngeld bekommen, entscheidet vor allem Ihr Einkommen. Davon werden bestimmte Freibeträge abgezogen – neben der Rente etwa auch Mieteinnahmen und Ähnliches. Freibeträge erhalten Sie beispielsweise für pflegebedürftige Haushaltsmitglieder und Krankenversicherungen. Die übrige Summe ist die Grundlage für die Berechnung.
Hinzugezogen werden die Höhe der Miete, Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnort. Innerdeutsche Orte sind dafür in die Mietstufen I bis VII eingeteilt. Das liegt daran, dass die Mietpreise sich innerhalb des Landes sehr unterscheiden und Wohnungen in Städten grundsätzlich teurer sind als auf dem Land.
Mietstufe I ist die durchschnittlich günstigste – entsprechend gilt der niedrigste Wohngeldbetrag. Mietstufe VII ist die teuerste im Durchschnitt, weshalb Ihnen dann der höchste Wohngeldbetrag zusteht.
Wohngeld-Plus-Reform 2023
2023 wurde die Einkommensgrenze für Wohngeld angehoben. Seitdem sind mehr als doppelt so viele Menschen anspruchsberechtigt. Dazu gehören ebenfalls viele Rentner. Zusätzlich bemüht sich der Staat um finanzielle Unterstützung aufgrund der steigenden Miet- und Energiekosten, beispielsweise einen Heizkostenzuschuss.
Antrag richtig ausfüllen
Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie über ein Formular beim lokalen Wohngeldamt. Einige Bundesländer ermöglichen den Antrag auch digital. Dem Formular sind entsprechende Nachweise hinzuzufügen. Dazu zählen der Einkommensnachweis (Rentenbescheid) sowie ein Nachweis über die Wohnkosten (etwa durch Mietvertrag oder Kontoauszug). Bei Mietwohnungen ist stets eine Kopie des Mietvertrages nötig.
Bei Eigentum sind Dokumente über etwaige Kredite, eine Wohnflächenberechnung, ein Grundabgabenbescheid und gegebenenfalls eine Hausgeldabrechnung (bei Eigentumswohnungen) notwendig. Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, bekommen Sie das neue Wohngeld-Plus bis zum Ende des Bewilligungszeitraums automatisch. Danach ist eine neue Beantragung erforderlich.