Das Auto links neben der Fahrspur entgegen der Fahrtrichtung parken? Das ist möglich – jedoch nur in Ausnahmen. Wo die Richtung keine Rolle spielt.
Das Wichtigste im Überblick
Sie drehen die dritte Runde durch die engen Straßen eines Wohngebiets auf der Suche nach einem Parkplatz – und plötzlich tut sich links von Ihnen eine Lücke auf. Dennoch sollten Sie nicht einfach nach links rüberziehen und Ihr Auto gegen die Fahrtrichtung abstellen. Warum, erfahren Sie hier.
Was bedeutet Parken eigentlich?
Beim begriff Parken gilt die Drei-Minuten-Regel: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der hat sein Fahrzeug geparkt. Wer sein Auto für weniger als drei Minuten verlässt und in Sichtweite bleibt, sodass er im Bedarfsfall jederzeit wieder in den Verkehr eingreifen kann, der parkt nicht, sondern hält.
Darf ich auf der linken Straßenseite parken?
In Paragraf 12 – Halten und Parken der Straßenverkehrsordnung (StVO) – ist im Absatz 4 festgelegt: Man darf ausschließlich in Fahrtrichtung parken, also auf der rechten Straßenseite. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen (dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen) zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist. Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Der Grund ist simpel: Es geht um die Sicherheit. Wenn Sie entgegen der Fahrtrichtung parken wollen, müssen Sie sich auf zwei Fahrbahnen konzentrieren. Das wird insbesondere dann anstrengend, wenn Sie längs einparken und noch hin und her rangieren müssen. Und beim Ausparken kann das zu gefährlichen Wendemanövern führen.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen in der StVO:
- In Einbahnstraßen dürfen Sie auch auf der linken Seite parken, denn zum Weiterfahren müssen Sie nicht wenden. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich in einer Einbahnstraße befinden, sollten Sie besser rechts parken.
- Eine weitere Ausnahme ist, wenn auf der rechten Seite Schienen liegen und das Parken nicht grundsätzlich verboten ist.
Falsch herum geparkt: Welche Strafen drohen?
In der Regel werden Autos, die entgegen der Fahrtrichtung parken, nicht abgeschleppt. Es sei denn, sie blockieren andere Verkehrsteilnehmer oder Zufahrten. Punkte in Flensburg gibt es nicht.
- Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt (Ausnahme Einbahnstraße): 15 Euro
- … dabei jemanden behindert: 25 Euro
- … über eine Stunde lang nicht am rechten Fahrradrand geparkt: 25 Euro
- … über eine Stunde lang nicht am rechten Fahrradrand geparkt und dabei jemanden behindert: 35 Euro