Nach unzähligen Verschiebungen wurde ein neuer Zeitplan für das Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU nach dem Brexit veröffentlicht.
Das Post-Brexit-Entry-Exit-System (EES) der EU sollte ursprünglich im Jahr 2022 eingeführt werden, wurde dann auf Mai 2023 verschoben, bevor es noch weiter auf Ende letzten Jahres verschoben wurde.
Trotz anhaltender Rückschläge soll es im Herbst endlich auf den Markt kommen. Ein erheblicher Teil der Erwachsenen im Vereinigten Königreich gibt jedoch an, keine Ahnung davon zu haben, wie das EES funktionieren wird.
Zum Glück für diejenigen, die über das neue System verwirrt sind, hat ABTA – The Travel Association – genau dargelegt, wie das EES in der Praxis aussehen wird.
Hier erfahren Sie, was Sie erwartet.
Was genau ist das Einreise-/Ausreisesystem der EU?
Vereinfacht gesagt handelt es sich beim EES um ein neues elektronisches System, das das physische Abstempeln von Reisepässen bei der Passkontrolle bei der Ankunft ersetzt.
Alle EU-Mitgliedstaaten außer Zypern und Irland, wo die Pässe weiterhin manuell abgestempelt werden, sowie alle vier Nicht-EU-Schengen-Länder – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – werden teilnehmen.
Alle Ein- und Ausreisen in die teilnehmenden europäischen Länder werden protokolliert. Laienhaft ausgedrückt bedeutet das, dass Ihre Bewegungen jedes Mal registriert werden, wenn Sie eine Grenze innerhalb oder außerhalb der EU oder des Schengen-Raums überschreiten.
Wenn das System in Betrieb genommen wird und Sie in einem neuen Land ankommen, müssen Sie wie immer Ihren Reisepass vorlegen sowie ein Foto Ihres Gesichts machen und Ihre Fingerabdrücke elektronisch scannen lassen.
Hier erfahren Sie, für wen die EES gelten wird, wenn sie in Kraft tritt
Personen, die bereits Bürger der EU oder der Schengen-Staaten sind, sind nicht betroffen und können sich im gesamten Raum frei bewegen.
Stattdessen die EES gilt für Personen, die aus einem von der EU als „Drittstaat“ bezeichneten Staat kommen – d. h. für diejenigen, die keine EU-Bürger oder Bürger des Schengen-Raums sind.
Dazu gehören die meisten Menschen, die sowohl aus Großbritannien als auch aus weiter entfernten Ländern anreisen.
Das EES gilt für Personen, die für einen kurzen Aufenthalt reisen – Besuchs-, Urlaubs- oder Geschäftsreisen mit einer Gesamtdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Inhaber eines britischen Passes mit Wohnsitz in der EU sind vom EES ausgenommen.
In den allermeisten Fällen finden die EES-Kontrollen in Europa statt, wenn Sie an Ihrem Zielflughafen oder -hafen ankommen.
Wenn Sie über den Hafen von Dover oder mit einem internationalen Zug aus Großbritannien reisen, finden diese Kontrollen stattdessen bei der Abreise statt, während Sie auf britischer Seite die Passkontrolle durchlaufen.
Das liegt daran, dass es an beiden Standorten eine Doppelgrenze – die britische und die französische – gibt, was bedeutet, dass Sie diese Kontrollen nicht erneut durchführen müssen, wenn Sie auf der anderen Seite ankommen.
Was ist das ETIAS, das 2025 in Kraft treten soll?
Die EU plant, damit noch weiter zu gehen Reiseeinschränkungen kommen 2025.
Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) wird ein weiteres neues System für Reisende innerhalb der Union sein.
Das neue Reisegenehmigungssystem muss beantragt werden, bevor eine Person in 30 an dem System beteiligte europäische Länder reist. Irland ist davon ausgenommen, da es Teil des gemeinsamen Reisegebiets ist.
Das ETIAS ist ein ähnliches Konzept wie das bestehende ESTA-System der USA und das laufende ETA-System des Vereinigten Königreichs.
Die Einführung ist für Mitte 2025 geplant, ein genaues Datum für das Inkrafttreten gibt es jedoch nicht.
Das bedeutet, dass Sie derzeit kein ETIAS für Reisen nach Europa benötigen. Da das System nicht aktiv ist, ist auch die Website selbst nicht aktiv und nimmt keine Anträge entgegen, sodass Sie noch kein offizielles ETIAS erhalten können. Alle Websites, die heute behaupten, diesen Service anzubieten, sind nicht offiziell und sollten gemieden werden.
Sobald ETIAS offiziell wird, müssen Reisende aus Drittstaaten, die von der Visumpflicht befreit sind, einen Antrag für eine Gebühr von 7 € stellen. Die Bearbeitungszeit wird voraussichtlich zwischen 30 Minuten und 96 Stunden betragen.
Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Wenn Sie für einen kurzen Aufenthalt in die EU reisen und kein Staatsbürger eines EU- oder Schengen-Landes sind, benötigen Sie ein ETIAS.
Analog zu den Bestimmungen des EES bezieht sich ein „Kurzaufenthalt“ auf Besuche, Urlaube oder Geschäftsreisen, die eine Dauer von bis zu 90 Tagen haben und innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen unternommen werden.
Wenn Sie mit einem Visum reisen, benötigen Sie kein ETIAS, und wenn Sie einen britischen Pass besitzen, aber einen Wohnsitz in der EU haben, benötigen Sie auch kein ETIAS.
Welche Regeln gelten für ETIAS, wenn es in Betrieb geht?
ETIAS kostet für die meisten Reisenden 7 €, ist für Personen unter 18 Jahren und ab 70 Jahren jedoch kostenlos.
Jeder Antrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und ermöglicht es den Inhabern, während dieses Zeitraums mehrere Reisen mit derselben Reise zu unternehmen.
Es gibt jedoch einige Vorbehalte, die Sie beachten sollten.
Wenn Ihr Reisepass während der ETIAS-Gültigkeitsdauer abläuft, müssen Sie ein neues ETIAS beantragen.
Es verliert auch seine Gültigkeit, wenn es während Ihres Aufenthalts abläuft. In solchen Fällen müssten Sie vor Ihrer Reise ein neues ETIAS beantragen, um die Dauer Ihres Aufenthalts abzudecken.