Berlin Olaf Scholz battle voller Tatendrang, als der Bundesfinanzhof (BFH) im Mai vergangenen Jahres ein wichtiges Urteil zur Rentenbesteuerung fällte. „Die nächste Legislaturperiode muss direkt beginnen mit einer Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen entlastet“, sagte der damalige SPD-Kanzlerkandidat und heutige Kanzler.
Denn die obersten Finanzrichter hatten eine Reform angemahnt, weil die 2005 eingeführte Rentenbesteuerung zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung führen kann. Beim Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung, der sich über mehr als drei Jahrzehnte erstreckt, langt der Fiskus bei einigen Rentnern unter Umständen doppelt hin: einmal während der Anspar- und ein zweites Mal während der Auszahlungsphase der Rente.
SPD, Grüne und FDP hatten deshalb im Koalitionsvertrag eine Neuordnung vereinbart. Beschäftigte sollen ihre Rentenbeiträge nicht erst ab 2025 vollständig steuerlich absetzen können, sondern bereits zwei Jahre früher. Und die volle Besteuerung der Renten soll nicht bereits 2040, sondern erst 20 Jahre später erreicht werden.
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