Spätestens ab dem ersten Ferienjob fragen sich viele Schüler, wo sie ihre Sozialversicherungsnummer für den Arbeitgeber finden. Wir haben die Antworten.
Der erste Ferienjob, Nebenjob oder das erste Schülerpraktikum sind für viele Schüler eine aufregende Zeit. Meistens ist es auch das erste Mal, dass sie nach ihrer Sozialversicherungsnummer von ihrem zukünftigen Arbeitgeber gefragt werden.
Es handelt sich um eine zwölfstellige Nummer, die auch Rentenversicherungsnummer genannt wird. Sie bescheinigt die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung. Einen Überblick über die Sozialversicherungsregelungen zu finden, kann jedoch eine unübersichtliche Aufgabe darstellen.
Um die Sozialversicherungsnummer zu finden, ist es wichtig, zwischen privat und gesetzlich Versicherten zu unterscheiden. Im folgenden Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen Sie eine Sozialversicherungsnummer brauchen und wo sie zu finden ist.
Ferienjob
Ob Schüler während ihres Ferienjobs eine Sozialversicherungsnummer brauchen, hängt von der Art Ihres Beschäftigungsverhältnisses ab. Ein Ferienjob ist meist auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahrs befristet. Sofern diese Grenze nicht überschritten wird, ist der Job nicht sozialversicherungspflichtig und es wird daher keine Sozialversicherungsnummer benötigt.
Übt ein Schüler mehrere Ferienjobs innerhalb eines Kalenderjahres aus und überschreitet insgesamt die Grenze von drei Monaten, benötigt er auch für Ferienjobs einen Sozialversicherungsnachweis.
Nebenjob
Bei einem regelmäßigen Nebenjob gelten die Minijob-Regelungen. Der Arbeitgeber zahlt bei einem Verdienst unter der Minijobgrenze von 520 Euro pauschal einen Sozialversicherungsbeitrag, wovon ein Teil an die Rentenversicherung geht. Daher wird vom Arbeitgeber in diesem Fall eine Sozialversicherungsnummer verlangt.
Schülerpraktikum
Ein Schülerpraktikum ohne Entgelt ist versicherungsfrei, selbst wenn der Schüler ein Taschengeld erhält. Da keine Beiträge vom Arbeitgeber in die Rentenversicherung eingezahlt werden, ist auch in diesem Fall keine Sozialversicherungsnummer notwendig.
Gesetzlich versicherte Schüler
Sofern gesetzlich versicherte Schüler noch kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen sind, erhalten Sie ihre Sozialversicherungsnummer bei der Aufnahme des ersten Beschäftigungsverhältnisses.
Der Arbeitgeber beantragt die SV-Nummer unter Angaben des Geschlechts, des Wohnorts, des Geburtsnamens sowie des Geburtsdatums bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Sozialversicherungsnummer erhält jeder deutsche Staatsbürger seit 2005 bei der Geburt und ist bei der Rentenversicherung bereits hinterlegt. Nach der Beantragung durch den Arbeitgeber stellt die Rentenversicherung einen Ausweis mit der Sozialversicherungsnummer aus. Die Rentenversicherungsnummer wird innerhalb von zwei bis drei Monaten von der Rentenversicherung per Post an den Arbeitnehmer geschickt.
Sozialversicherungsnummer als privat versicherter Schüler
Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist die Unterscheidung zwischen gesetzlich und privat versicherten Schülern wichtig. Während bei gesetzlich Versicherten der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer beantragt, müssen privat Versicherte ihre Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung per Mail oder telefonisch anfragen.
Ob eine Sozialversicherungsnummer für den Arbeitgeber bei Ferienjobs notwendig ist, hängt vom Umfang der Erwerbsarbeitszeit der Schüler ab. Bei einem Verlust der erhaltenen Sozialversicherungsnummer empfiehlt sich ein Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung.