Seit Jahren diskutieren Politiker, ob der Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz gestrichen werden sollte. Die Ampel hat sich nun dagegen entschieden. Dafür bekommt sie von der Linkspartei Kritik.
Die Ampel-Koalition lässt den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz stehen. . Wie am Freitag aus Koalitionskreisen bekannt wurde, haben sich Rechtspolitiker von SPD, Grünen und FDP, entschieden, die Formulierung nicht zu ändern. Grund dafür sollen Bedenken des Zentralrats der Juden sein. Zuerst hatte die „Rheinische Post“ darüber berichtet.
In Artikel 3 der deutschen Verfassung steht derzeit: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Schuster: Begriff erinnert an Judenverfolgung
Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung transportiere, dass es tatsächlich menschliche Rassen gebe.
Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, hatte sich im Vorjahr gegen eine Streichung des Begriffes ausgesprochen. Dieser erinnere an die deutsche Geschichte, vor allem „an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, in erster Linie Jüdinnen und Juden; an die Schrecken der Schoa“, schrieb er in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Streiche man diese Erinnerung aus der Verfassung, „werden wir sie irgendwann auch aus unserem Gedächtnis streichen.“
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten diesen Passus damals als klares Zeichen gegen die Rassenideologie der Nationalsozialisten formuliert. „Sprachlich muss er im Lichte seiner Zeit gesehen werden und würde heute sicher anders formuliert werden“, fügte er hinzu.
Dennoch gehe von ihm eine klare Schutzfunktion aus, die bei jeder neuen Formulierung bedacht werden müsse. Insofern sei es richtig, hier Bedenken aus der Zivilgesellschaft sehr ernst zu nehmen und nicht vorschnell zu handeln.
Wissler: „Rasse“-Begriff muss ersetzt werden
Die Union begrüßte die Entscheidung der Koalition. Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), sagte der „Rheinischen Post“: „Es ist gut, dass bei der Ampel die Vernunft gesiegt hat. Für zwanghafte Symbolpolitik mit unabsehbaren juristischen Folgen ist unser Grundgesetz zu schade.“
Linken-Parteichefin Janine Wissler sagte der Zeitung: „Der Begriff der Rasse ist diskriminierend und unwissenschaftlich.“ Das Wort müsse deshalb nicht nur aus dem Grundgesetz gestrichen werden, sondern zugleich bedürfe es auch einer Änderung von Artikel 3, „die zum Ausdruck bringt, worum es in dem Artikel geht: den Schutz vor rassistischer Diskriminierung“, sagte Wissler. Wissler forderte, den Begriff durch „rassistische Diskriminierung“ zu ersetzen. „Sonst bleibt es bei einem Wort, das bei vielen Menschen Verletzungen hervorruft.“
Laut der „Rheinischen Post“ ist einer der Gründe für die Aufgabe des Vorhabens auch eine zu komplizierte juristische Umsetzung der Streichung. Ähnlich äußerte sich der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU): Der Versuch, das Grundgesetz an dieser Stelle aus seinem historischen Kontext herauszulösen, sei von vornherein „schädlich und zum Scheitern verurteilt“ gewesen.
„Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben ihn ganz bewusst in scharfer Abgrenzung von der verbrecherischen und menschenfeindlichen Politik der Nazis in den Verfassungstext geschrieben.“
Saarland, Brandenburg und Thüringen machen es vor
Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Die Union hatte eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes in der zurückliegenden Legislaturperiode verworfen und war dafür damals vor allem von den Grünen scharf kritisiert worden.
Der Jurist Daniel Thym hatte damals erklärt: „Rechtlich hätte eine Grundgesetzänderung begrenzte Auswirkungen, weil der Rassebegriff sich auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Grundrechtecharta und den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union findet.“ Diese könnten Bundestag und Bundesrat jedoch gar nicht ändern. Eine solche Änderung des Grundgesetzes könne als Symbol aber dennoch wichtig sein.
Der saarländische Landtag hatte am Mittwoch beschlossen, den Begriff „Rasse“ bei der Aufzählung von möglichen Gründen für Diskriminierung aus der Landesverfassung zu streichen. Künftig heißt es dort in Artikel 12 stattdessen, dass niemand „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Auch in der Landesverfassung Thüringens ist der Begriff „Rasse“ nicht zu finden. Aus der Verfassung Brandenburgs wurde er 2013 entfernt.