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Prozessbeginn nach tödlicher Attacke bei Fußballturnier

21. Januar 2024
in Deutschland

Ein Jahr nach dem tödlichen Vorfall auf einem internationalen Fußball-Jugendturnier in Frankfurt beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer.

Im vergangenen Jahr ist ein 15-Jähriger aus Berlin nach einem Schlag gegen seinen Kopf während eines Tumults bei einem internationalen Fußball-Jugendturnier in Frankfurt gestorben. Nun beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer. Seit Mai 2023 befindet sich der Jugendliche in Untersuchungshaft in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor. Vor dem Landgericht Frankfurt muss er sich ab Donnerstag, dem 25. Januar, verantworten.

Aufgrund des Alters des mutmaßlichen Täters findet das Verfahren im Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Gesetz sei dies immer der Fall, wenn sich das Verfahren ausschließlich gegen einen Jugendlichen richtet, da in Jugendverfahren der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe.

Tumult zwischen französischer und Berliner Mannschaft als Auslöser

Am Pfingstsonntag vergangenen Jahres war es nach dem Abpfiff eines Spiels auf dem Sportplatz in Frankfurt gegen 16.10 Uhr zu einem „Tumult“ zwischen Spielern einer französischen und einer Berliner Mannschaft gekommen, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Zunächst habe der damals 16-jährige Angeklagte einen Spieler der gegnerischen Mannschaft im Oberkörperbereich mit den Fäusten geschlagen. Daraufhin sei er von einem Mitspieler weggezogen worden. Anschließend habe er sich allerdings wieder zu der Menschenansammlung begeben und den Jugendlichen aus Berlin gegen Wange und Hals geschlagen.

15-Jähriger wurde für Hirntod erklärt

Beim Hirntod sind alle Funktionen des Gehirns erloschen und Hirnströme können nicht mehr gemessen werden. Der Mensch kann sich nicht mehr fühlen oder wieder aufgeweckt werden. Zudem atmet ein hirntoter Mensch nicht mehr eigenständig, berichtet die dpa. Durch lebenserhaltende Maschinen seien Organe noch funktionsfähig und könnten für eine Organspende entnommen werden. Ohne jene Geräte würden jedoch auch diese sterben. Nach Abschalten der Geräte tritt der biologische Tod ein.

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