Sind keine ausgezeichneten Parkplätze vorhanden, parkt der eine oder andere Autofahrer gerne auf dem Gehweg. Das kann jedoch teuer werden.
Die Suche nach einem Parkplatz kann zeitaufwendig und nervenaufreibend sein. In seiner Verzweiflung stellt sich mancher die Frage: Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt? Der Gesetzgeber schützt die Fußgänger und erklärt die Gehwege indirekt zur autofreien Zone. Es gibt aber Ausnahmen von der Regel.
Parken auf dem Gehweg grundsätzlich nicht erlaubt
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht zwar nicht explizit, dass das Parken auf dem Gehweg untersagt ist. Die Verkehrsregeln deuten aber implizit darauf hin. So steht in Paragraf 2 der StVO unter anderem, dass Fahrzeuge die Fahrbahn verwenden müssen. In Paragraf 12 heißt es weiter: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen“ zu benutzen.
Für Motorradfahrer gibt es gesetzlich keine Ausnahme, wobei die Behörden mitunter ein Auge zudrücken, wenn die Zweiräder keine Behinderung darstellen.
Wer das Parken auf dem Gehweg dennoch riskiert, kann zur Kasse gebeten werden. Abhängig von der Parkdauer und davon, ob eine Behinderung vorliegt, werden 55 bis 70 Euro fällig, informiert der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV). Kommt es durch das Gehwegparken zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf bis zu 100 Euro.
Werden Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Notorischen Falschparkern droht laut einem Berliner Gericht sogar der Führerscheinentzug.
Gehwegparker können abgeschleppt werden
Parken auf dem Gehweg allein ist noch kein Anlass, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. Liegt jedoch eine Gefährdung oder Behinderung vor, können die zuständigen Beamten auch den teuren Abschleppdienst rufen. In Bereichen, in denen viele Autofahrer auf dem Gehweg parken, dürfen zudem Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden, um andere Verkehrsteilnehmer abzuschrecken. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2011 bestätigt.
Gibt es Ausnahmen vom Verbot des Gehwegparkens?
Allerdings gibt es für das Gehwegparken auch Ausnahmen. Auf dem blauen Schild mit dem großen P wird bildlich dargestellt, wie auf dem Gehweg geparkt werden darf – beispielsweise mit zwei Rädern auf dem Gehweg. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mehr als 2,8 Tonnen wiegen, und unzulässig ist es nach Paragraf 12 StVO, „über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen“ zu parken.
Wer beim Parken die Anweisungen des Verkehrszeichens missachtet, also nicht so parkt, wie das Verkehrsschild oder die Parkflächenmarkierungen es vorschreiben, muss mit einer Geldstrafe von 10 Euro rechnen. Werden durch das Falschparken Verkehrsteilnehmer behindert, kann sich das Bußgeld auf bis zu 15 Euro erhöhen. Meist handelt es sich bei diesen Zahlungen allerdings um Verwarngelder seitens des Ordnungsamtes – auch als Strafzettel oder Knöllchen bekannt.
Wird über einen längeren Zeitraum – also mehrere Stunden – falsch geparkt, stellen die Ordnungswächter für den Parkverstoß meist keine Verwarngelder mehr aus. Denn dann wird das verbotswidrige Verhalten als Verkehrsverstoß angesehen und mit entsprechend höheren Geldstrafen geahndet – der Betrag steigt teilweise auf bis zu 100 Euro.
Ist das Parkverbot auf dem Gehweg sinnvoll?
Wie Sie einen Gehweg erkennen
In der Regel sind Gehwege leicht zu erkennen. Sie sind entweder durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgegrenzt oder mit einem anderen Bodenbelag ausgestattet. Das bedeutet, dass sie beispielsweise gepflastert, die Fahrbahn hingegen geteert ist. Teilweise ist auch eine farbige Markierung vorhanden.
Ja. Denn der Gehweg schützt die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger) vor dem Straßenverkehr. Um bei blockiertem Weg weiterzukommen, müssten die Passanten dem Hindernis auf die gefährliche Straße ausweichen. Es besteht Lebensgefahr. Aus diesem Grund ist es oft verboten, auf dem Gehweg zu parken.