Der verpflichtende Gesundheitscheck für Autofahrer: Nun gibt es eine wegweisende EU-Entscheidung. Was bedeutet sie für Deutschland?
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen künftig selbst entscheiden, ob sie verpflichtende Gesundheitstests für Autofahrerinnen und Autofahrer einführen wollen. Das haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am Mittwoch in Straßburg beschlossen. Damit ist die Diskussion aber noch nicht beendet.
Bundesverkehrsminister will keine Gesundheitstests
Nach dem Willen des Europäischen Parlaments können die EU-Länder selbst bestimmen, ob sie von Führerscheininhabern beispielsweise ärztliche Hör- und Sehtests verlangen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat allerdings bereits angekündigt, dass er eine solche Regelung in Deutschland nicht umsetzen wird.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass Autofahrer alle 15 Jahre einen neuen Führerschein beantragen und dafür medizinische Tests oder eine Selbstauskunft über ihren Gesundheitszustand vorlegen müssen. Das Parlament entschied nun anders: Die Mitgliedstaaten sollen diese Frage selbst regeln können, einige haben bereits entsprechende Gesetze.
Im Sommer gehen die Verhandlungen weiter
Verkehrsminister Wissing kritisierte den Vorschlag der Kommission erneut scharf. „Ich halte staatliche Vorgaben, verpflichtende Selbstauskünfte auszufüllen und ärztliche Gutachten zur Fahrtauglichkeit auszustellen, für einen enormen Bürokratieaufwand“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Deshalb sollte ein solches Gesetz in Deutschland vom Tisch sein, wenn die Mitgliedstaaten weiterhin über die Einführung entscheiden dürfen.
Das Gesetz geht nun in die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten. Diese Verhandlungen werden allerdings erst nach der Europawahl im Juni 2024 beginnen. Dann sitzen die Abgeordneten des neu gewählten Parlaments am Verhandlungstisch.