Die Koalition hat ihren Streit über die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte für Flüchtlinge beigelegt, das Kabinett wird wohl grünes Licht geben. Die Ausgestaltung bleibt dennoch Sache der Länder.
Die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte für Flüchtlinge rückt näher. Nachdem die Ampel-Koalition ihren Streit beigelegt hat, will heute das Bundeskabinett grünes Licht geben. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums solle im Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen werden, erfuhr die dpa aus Regierungskreisen.
Zuletzt hatte es Bedenken bei den Grünen gegeben. Doch aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es nun: „Die Bezahlkarte ist sinnvoll, um zu verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird. Entsprechend wird der Formulierungshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte zugestimmt.“ Zuvor hatten „Bild“ und das Nachrichtenportal „Table Media“ darüber berichtet.
Kretschmer will bundeseinheitliche Regelung
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) begrüßte die Einigung der Ampel-Koalition im Grundsatz. Nun komme es auf die genauen Details an, sagte er der dpa in Chemnitz. Die Bezahlkarte sei wichtig, um Transferzahlungen Geflüchteter in ihre Herkunftsländer zu erschweren. Eine bundeseinheitliche Regelung schaffe Rechtsklarheit.
14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege, wollen aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege
Das Innenministerium in Schwerin hatte Mitte Februar die europaweite Ausschreibung dafür gestartet. Die Abgabefrist für Angebote endet am 19. März. In Bayern startet dem Landesinnenministerium zufolge im März ein Pilotversuch zunächst in den drei Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie in der kreisfreien Stadt Straubing. Noch im zweiten Quartal wird die landesweite Einführung angepeilt. In Thüringen hatten die Landkreise Greiz und Eichsfeld schon im Dezember Modellversuche mit Bezahlkarten gestartet.
Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Aus der Grünen-Bundestagsfraktion hatte es geheißen, dass die Einführung der Karte auch ohne eine bundesgesetzliche Regelung möglich sei. Die Bundesländer pochten aber auf eine Klarstellung im Bundesgesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen, falls gegen die Karte geklagt wird. Auch die Koalitionspartner SPD und FDP drängten die Grünen zur Zustimmung.
Ausgestaltung soll den Ländern obliegen
Die Bezahlkarte soll nun ausdrücklich als Option im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Jedes volljährige leistungsberechtigte Mitglied eines Haushaltes soll dabei eine eigene Bezahlkarte bekommen. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte soll den Ländern obliegen, die sich in einer Arbeitsgruppe auf Mindeststandards verständigt hatten. Die geplante Bundesregelung muss aber noch vom Bundestag beschlossen werden.
Die Einigung beinhaltet Prüfungen zu Details: Das betrifft etwa Asylbewerber, die sich schon länger in Deutschland aufhalten und die arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen und staatliche Leistungen beziehen, die in Art und Höhe dem Bürgergeld entsprechen (Analogleistungen). Die Frage ist, ob sie von der Bezahlkarte ausgenommen werden sollen.
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der dpa, die vorgesehenen Prüfungen werde man nun vornehmen. „Bezahlkarten dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen davon abgehalten werden, sich in Deutschland zu integrieren und Teil unserer Gesellschaft zu werden, gerade wenn sie dauerhaft hier leben“, sagte Audretsch.