Der Junge schlief, da soll sein eigener Vater mehrfach auf ihn eingestochen haben. Nun kam es zum Prozess. Der Angeklagte gestand die Tat.
Zum Tatzeitpunkt soll der Mann an einer schizoaffektiven Störung gelitten haben. Deshalb soll er in seiner Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein. Er ist in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Nach der Tat hatte sich der Angeklagte selbst schwer verletzt. Er und die Mutter des Kindes hatten sich getrennt. Der Angeklagte berichtete am ersten Prozesstag von einem Sorgerechtsstreit. Am Tatwochenende war der Junge zu Besuch bei seinem Vater. Der Angeklagte soll die Tat telefonisch seiner Schwester angekündigt haben.