Der 57.000-Einwohner-Ort vor den Toren Düsseldorfs gilt als „Stadt der Millionäre“. Eine neue Statistik unterstreicht den Ruf der wohlhabenden Gemeinde.
In Meerbusch leben die Menschen mit dem höchsten Einkommen in NRW. Das geht aus einer aktuellen Statistik des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen hervor.
Die Zahlen beruhen auf den Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019 – und sind beeindruckend: Das durchschnittliche Jahreseinkommen (vor Steuern) der Meerbuscher liegt demnach bei 72.981 Euro. Das sind fast 30.000 Euro mehr als der Landesschnitt von 43.454 Euro.
Reiche in Meerbusch: Weiter Abstand zum zweiten Platz
Und auch der Abstand zu den direkt auf Meerbusch folgenden Kommunen ist erheblich. In Odenthal (Rheinisch-Bergischer Kreis) verdienten die Menschen im Schnitt 62.106 Euro und in Roetgen (Städteregion Aachen) 61.287 Euro.
Auch schon im Vorjahr hatte Meerbusch die Statistik angeführt. Die Ursprünge des Reichtums reichen weit zurück: Anfang des 20. Jahrhunderts war hier das 75 Hektar große Villenviertel Gartenstadt Meererbusch entstanden, um reiche Düsseldorfer ins Grüne zu locken.
Düsseldorf gehört auch zu Gutverdiener-Orten
Die Gemeinde schreibt im Internet, die Einwohner würden das Prädikat „Stadt der Millionäre“ mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis nehmen: „Zum einen sorgt der beachtliche Anteil der Gutverdienenden nicht zwingend für eine gut gefüllte Stadtkasse, zum anderen ist Meerbusch trotz wohlhabender Klientel auch rheinisch-bodenständig geblieben.“
Die 57.000-Einwohner-Stadt gilt als ländlich, mit weitem Acker- und Weideland und grasenden Pferden, beliebt bei Familien mit Kindern. Ins Düsseldorfer Stadtzentrum sind es mit dem Auto nur rund 15 Minuten.
Auch Düsseldorf selbst zählt zu den einkommensstarken Orten in NRW. Durchschnittlich 54.314 Euro machen Rang 14 im Gesamtranking aus – und Platz 1, wenn nur die Großstädte des Bundeslandes miteinander verglichen werden.
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen ist das Statistische Landesamt des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei der Interpretation der Statistik ist zu berücksichtigen, dass zusammen veranlagte Ehegatten bei der Erhebung als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Dies gilt für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen.