Wer sich den Traum vom Eigenheim mithilfe der Bank erfüllt, bekommt es mit der Grundschuld zu tun. Doch wie funktioniert der Eintrag?
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das Ihrer Bank als Sicherheit dient. Fallen Sie für die Rückzahlung aus – etwa aufgrund von Krankheit und Jobverlust – darf die Bank Ihre Pfandrechte nutzen.
Grundschuld eintragen – immer mit Notar
Nehmen Sie für den Immobilienerwerb ein Darlehen auf, kommt die Grundschuld ins Spiel. Die Eintragung erfolgt über einen Notar. Hintergrund: Nach § 15 Abs. 3 GBO (Grundbuchordnung) sind Erklärungen vor dem Eintrag ins Grundbuch von einem Notar zu prüfen.
Davon ist die Grundschuld betroffen. Als Grundpfandrecht steht sie in Abteilung III des Grundbuchs. Hier werden unter anderem die Eigentumsverhältnisse für Grundstück und Immobilie erfasst. Wie teuer der Notar und der Eintrag ins Grundbuch werden, lässt sich nicht pauschal sagen. Als Faustregel gilt aber bis zu einem Prozent des Kaufpreises als realistische Schätzung.
So läuft der Grundschuld-Eintrag ab
Grundlage der Eintragung ist immer der Kaufvertrag. Sie als neuer Eigentümer, die finanzierende Bank und der Notar arbeiten den Prozess gemeinsam ab. Ganz wichtig: Bevor die Grundschuld eingetragen wird, unbedingt das Grundbuch prüfen. Eventuell verstecken sich hier noch alte Lasten des Vorbesitzers.
- Schritt 1: Auflassungsvormerkung – belegt den anstehenden Eigentumswechsel
- Schritt 2: Ausstellen der Belastungsvollmacht – wird vom Verkäufer ausgestellt
- Schritt 3: Grundschuldbestellungsformular kommt von der Bank und geht zum Notar
- Schritt 4: Beurkundung der Grundschuld über Grundschuldbestellungsurkunde
- Schritt 5: Notar beantragt Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt
- Schritt 6: Grundschuldbestellungsurkunde und aktueller Grundbuchauszug gehen an die Bank
Erst wenn Sie diesen Prozess erfolgreich durchlaufen haben, zahlt die Bank das Darlehen aus.
So lange dauert der Eintrag der Grundschuld
Als angehender Eigentümer sollten Sie genug Zeit für die Eintragung einplanen, denn die Grundbuchämter benötigen ausreichend Vorlauf. Als Faustregel gilt: Zwischen sechs und acht Wochen kann die Grundschuldbestellung dauern. Wer hier zu knapp kalkuliert, sieht sich unter Umständen mit Bereitstellungszinsen seitens der Bank konfrontiert.