In einer Fußgängerzone Schüsse, ein Mann wird lebensgefährlich verletzt. Einer der beiden Täter kommt vor Gericht – nun fiel das Urteil.
Nach einem Überfall auf ein Juweliergeschäft in der Innenstadt von Hannover ist einer der beiden Täter zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Spätestens nach dem ersten Schuss seines Komplizen habe der 19-Jährige es in Kauf genommen, dass jemand getötet werden könne – und es sei ihm „egal“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Montag zum Urteil des Landgerichts Hannover. Nach Angaben eines Gerichtssprechers glaubte die Kammer dem Verurteilten nicht, von der scharfen Waffe seines gleichaltrigen Komplizen nichts gewusst zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 19-Jährigen gemeinschaftlichen versuchten Mord, schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Aus Habgier und Heimtücke sollen die beiden jungen Männer versucht haben, in dem Juweliergeschäft Schmuck zu erbeuten. Der mutmaßliche Komplize des 19-Jährigen soll sich ins Ausland abgesetzt haben – dieser Komplize war es demnach, der bei dem Überfall am 11. Juli 2023 mehrfach auf einen 39-Jährigen geschossen, ihn zunächst verfehlt und schließlich lebensgefährlich verletzt hatte.
Nach zwei Monaten Flucht gefasst
Der Angeklagte schlug nach Überzeugung des Gerichts mit einem Hammer die Vitrinen des Geschäfts ein und plünderte sie. Zum Zeitpunkt der Tat waren auch mehrere Kunden in dem Geschäft. Die Täter entkamen nach dem Überfall mit ihrer Beute, diversen Goldketten, auf Damenfahrrädern. Knapp zwei Monate später fasste die Polizei den 19-Jährigen.
Verurteilt wurde der junge Mann nun wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit unter anderem gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub, wie der Gerichtssprecher sagte. Zu seinen Gunsten sei die Kammer von einer Bedrohung durch einen Hintermann ausgegangen. Er selbst hatte im Prozess gesagt, er habe unter Druck gestanden, sich an dem Überfall zu beteiligen.
Zum Prozessauftakt hatte der 19-Jährige die Tat gestanden. „Ich möchte mich bei allen Menschen, denen ich Schaden und Leid zugefügt habe, aufrichtig entschuldigen“, ließ er seinen Verteidiger in einer Erklärung verlesen. Er übernehme die Verantwortung und „hätte dies nicht tun dürfen“.