In Sachsen-Anhalt eskaliert ein Streit zwischen einer Mieterin und ihren Nachbarinnen. Es geht um Lärm, Liebe und eine ungewöhnliche Überwachungsmethode.
In Halle (Sachsen-Anhalt) läuft in diesen Tagen laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung ein kurioser Nachbarstreit: Denn die Lautstärke der Liebesnächte einer 37-Jährigen sollen den Hausfrieden derart gestört haben, dass die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) ihr schließlich kündigte. Daraufhin zog die Hallenserin vor Gericht.
Die lauten Nächte der taubstummen Frau hatten zwei Nachbarinnen verärgert, die im Prozess über ihre detaillierte Dokumentation des Herrenbesuches der 37-Jährigen berichteten. Demnach habe die Frau in den vergangenen Monaten Besuch aus mehreren Bundesländern erhalten – das hätten die Nachbarinnen anhand der Auto-Kennzeichen der Fahrzeuge erkannt, die vor dem Wohnhaus geparkt hätten.
In der „Bild“-Zeitung widersprach die 37-Jährige den Vorwürfen: „Ich habe nicht mit jedem Mann, der mich besucht, Sex.“ Tatsächlich bekomme sie so viel Besuch, weil sie im Internet viele Waren verkaufe. Und weiter: „Aber wenn ich mal Sex habe, dann höre ich aufgrund meiner Behinderung nicht, wie laut es ist. Das geht meine Nachbarinnen allerdings auch nichts an.“
Vor Gericht hatte die HWG dem Bericht zufolge ihre Kündigung mit einer „nachhaltigen Störung des Hausfriedens“ begründet – und bekam Recht. Die 37-Jährige, die seit 2015 in der Wohnung lebt, ist damit aber nicht einverstanden. Sie will gegen die Räumungsklage nun in Berufung gehen, heißt es.
Mieter hat lauten Sex – immer wieder ein Streitfall im Haus
Der Fall aus Halle an der Saale ist kein Einzelfall: Immer wieder landen ähnliche Streitfälle vor Gericht. Dabei geht es nicht immer um das lautstarke Stöhnen beim Liebesspiel, das schon öfter ein Kündigungsgrund war. Auch das Quietschen einer Sex-Schaukel kann ein Kündigungsgrund sein, befand das Amtsgericht München im Frühjahr 2014.
Der Fall war vor Gericht gelandet, weil der Münchner Mieter die Schaukel mit verschiedenen Männern oft spätnachts für mehrere Stunden genutzt hatte – und sich trotz mehrerer Abmahnungen geweigert hatte, damit aufzuhören.
Doch wann ist der Akt nun eigentlich zu laut? Das Amtsgericht Warendorf hielt in einem Urteil mal fest, dass Mieter jegliche Geräuschentwicklung auf Zimmerlautstärke halten müssten. Das gelte auch für alle Geräusche beim Sex.