Berlin Das Datum steht, nicht aber die Particulars: Am 20. März sollen laut Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch alle „tiefgreifenden“ Coronamaßnahmen fallen. Offen ließen Bund und Länder allerdings, welche Regeln danach möglich bleiben sollen. Denn darüber gehen die Vorstellungen weit auseinander – insbesondere in den Parteien der Ampelkoalition.
Diese sollen laut Bund-Länder-Beschluss bis zum 19. März eine Rechtsgrundlage für weitere Maßnahmen schaffen. Wie diese aussehen soll, ist allerdings nach dem Gipfeltreffen strittig. Während SPD und Grüne dafür plädieren, möglichst viele Maßnahmen weiterhin zu ermöglichen, fordern die Liberalen ein Minimal an Einschränkungen.
„Denkbar ist für uns, Regelungen zu treffen, die eine Verlängerung der Maskenpflicht erlauben“, sagt etwa FDP-Fraktionschef Christian Dürr. „Aber nachdem sich die breite Mehrheit der Menschen über zwei Jahre an eine Vielzahl von Coronaauflagen gehalten hat, sehe ich es als Pflicht und Aufgabe der Politik, Einschränkungen zurückzunehmen, wenn sie der Virusbekämpfung nicht länger dienen.“
Einige Liberale würden am liebsten auf alle Maßnahmen verzichten. So ließ Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) wissen, dass auch die Maskenpflicht aufgehoben werden müsse. Neue Maßnahmen sollten erst dann wieder ermöglicht werden, heißt es aus der Fraktion, wenn diese tatsächlich gebraucht werden – additionally etwa, wenn sich die Pandemielage wieder zuspitzt. Dann sei das Parlament in der Lage, schnell zu reagieren.
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SPD und Grüne hingegen sehen in den Maßnahmen eine Artwork „Sani-Kasten im Kofferraum“, wie es Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch nach dem Gipfeltreffen ausdrückte. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) trommelte bereits vor dem Treffen für ein „größeres Coronabesteck“ für die Länder.
Dahmen: „Dem Virus ist unser Kalender egal“
Und bei den Grünen drängte der Gesundheitsexperte Janosch Dahmen auf weiter nötige Schutzvorkehrungen. „Die aktuelle Lage erlaubt Lockerungen, aber keinen Leichtsinn. Eine Trendumkehr ist jederzeit möglich“, sagte Dahmen der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. „Dem Virus ist unser Kalender egal.“ Die Länder bräuchten für den Frühling einen flexiblen Maßnahmenkatalog, falls sich die Lage verschlechtere.
Dahmen erläuterte, für regionale Coronaausbrüche brauche es ein breites Instrumentarium. „Die Maskenpflicht allein reicht dafür nicht aus.“ Dann müssten auch Zugangsbeschränkungen schnell reaktiviert werden können.
Insgesamt sei es richtig, mit einem Stufenplan für Planbarkeit und Perspektive zu sorgen. Parameter wie die Hospitalisierungsrate oder die Anzahl der betreibbaren Betten blieben für die Umsetzung der geplanten Öffnungsschritte entscheidend.
Auf dem Gipfel allerdings konnten sich die Länderchefs und Kanzler Olaf Scholz (SPD) auf keinen gemeinsamen Weg verständigen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), sagte nach dem Treffen: „Alle Länder sind sich einig, dass wir einen Basisschutz über den Frühlingsanfang hinaus brauchen, um die Öffnungen abzusichern.“
Experte: Bis Ende April können alle Maßnahmen fallen
Einen von allen Ministerpräsidenten befürworteten Maßnahmenkatalog hätte Kanzler Scholz allerdings nicht mitgetragen. Dazu zählten Maskenpflicht, Abstandsregeln, Hygienekonzepte, Exams und zumindest die Möglichkeit, in besonders gefährdeten Bereichen Check- und Nachweispflichten vorzusehen.
Wüst betonte aber, dass Scholz zugesagt habe, sich in der Ampelkoalition für die Ländervorstellungen einzusetzen. Der Sozialdemokrat habe versichert, seine Koalition sei sich einig, dass es einen Basisschutz geben müsse.
Auch über mögliche künftige Regeln für mobiles Arbeiten nach dem geplanten Ende der Homeoffice-Pflicht am 19. März gehen die Meinungen weit auseinander. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, forderte von der Regierung klare Regeln für das „Homeoffice der Zukunft“.
Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter, wandte sich gegen „fixierende Regeln“. Wie es genau weitergeht, ist unklar – das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) betonte vorerst nur allgemein die Notwendigkeit von Basisschutz auch in der Arbeitswelt.
Experten plädieren für ein Mindestmaß an Maßnahmen. „Dazu gehört auf jeden Fall die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Innenräumen, aber auch grundsätzliches Abstandhalten“, sagte Timo Ulrichs, Epidemiologe am Lehrstuhl für Globale Gesundheit der Akkon-Hochschule Berlin, dem Handelsblatt. „Damit sind zwei wesentliche Voraussetzungen gegeben, die Virusweitergabe auch in Niedriginzidenzzeiten zu erschweren.“ Länder wie Großbritannien und Dänemark hätten gezeigt, dass ein Ende aller Maßnahmen im Sinne eines Freedom Days nicht sinnvoll sei.
Markus Scholz, Epidemiologe an der Universität Leipzig, hält es für nötig, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln in Innenräumen „zuletzt aufzuheben“, sagte er dem Handelsblatt. „Zudem sollte das prophylaktische Testen an Schulen aufrechterhalten werden, bis die Fallzahlen wirklich niedrig sind.“
Bis Ende April gebe es dann so wenige Neuinfektionen, „dass dann die restlichen Maßnahmen entfallen könnten“. Man müsse aber auf eine neue Welle im Herbst gefasst sein. „Hierauf sollte man sich intestine vorbereiten, zum Beispiel durch eine neue Impfkampagne oder durch einen geeigneten Stufenplan hinsichtlich Wiedereinführung von Maßnahmen“, sagte Epidemiologe Scholz.
Sorge wegen einrichtungsbezogener Impfpflicht
Unklarheit herrscht nach der Bund-Länder-Konferenz auch bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Gleich drei Protokollerklärungen zum Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch beziehen sich auf diesen Punkt. Ab dem 15. März darf in Kliniken, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen nur noch Private arbeiten, das geimpft oder genesen ist.
Doch die unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt monieren, dass immer noch praxistaugliche und bundeseinheitliche Regeln für den Vollzug fehlen, etwa was arbeitsrechtliche Konsequenzen für Nichtgeimpfte angeht. „Die Hilfeersuchen der vielen unabhängigen Träger der Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und die Kritik an der Ausgestaltung sind nicht ernst genommen worden“, gab Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zu Protokoll.
Pflegeanbieter fürchten Personalengpässe, sollten ungeimpfte Mitarbeiter Einrichtungen nicht mehr betreten dürfen oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden. Darüber sollen die Gesundheitsämter entscheiden.
Diese hätten dabei einen Ermessensspielraum, weiß Steffen Scheuer, Arbeitsrechtsexperte bei der Kanzlei Baker McKenzie. „Es ist kaum zu erwarten, dass sie unter dem Druck des Pflegenotstands gerade gegenüber den Menschen ein hartes Beschäftigungsverbot erlassen werden, die vor Kurzem für ihre aufopferungsvolle Arbeit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen noch als Helden unserer Gesellschaft gefeiert wurden“, sagte Scheuer. Es drohe ein großer bürokratischer Aufwand und eine „Empörungswelle ohne messbaren praktischen Mehrwert“.
Einzelne Bundesländer wie Rheinland-Pfalz haben inzwischen eigene Regeln erlassen. Dort werden die Gesundheitsämter Beschäftigte ohne Impfnachweis kontaktieren und ihnen zwei Wochen Zeit geben, noch einen Nachweis zu erbringen.
Tun sie das nicht, soll im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro verhängt und im Anschluss ein Verbot ausgesprochen werden, die Einrichtung zu betreten. Arbeitgeber sind aber nicht verpflichtet, ungeimpfte Beschäftigte unmittelbar am 15. März freizustellen.
Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt erwarten Klarstellung vom Bund
Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt erwarten aber weiter eine eindeutige Klarstellung vom Bund über die Umsetzung. Die vom Gesundheitsministerium veröffentlichte Handreichung könne „allenfalls ein erster Schritt“ sein, gab Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zu Protokoll.
Das Papier umfasst mittlerweile 24 Seiten und enthält nun auch eine Passage über arbeitsrechtliche Konsequenzen für Beschäftigte, die keine Impfnachweise vorlegen. Bis zu einer Entscheidung durch die Gesundheitsämter seien die Betroffenen weiter zu beschäftigen, heißt es darin.
Werde ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot ausgesprochen, dürfte „der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen“, schreibt das Gesundheitsministerium. Als letztes Mittel könne auch eine Kündigung in Betracht kommen, wenn der Beschäftigte zunächst abgemahnt wurde. Letztlich müssten über Streitfälle aber die Arbeitsgerichte entscheiden.
Laut einer Umfrage des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (ZI) unter 11.000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten fürchten 30 Prozent der Praxen Einschränkungen durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht. „Am ehesten dürfte es Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt betreffen, die ohnehin schon unter Fachkräftemangel leiden“, sagte ZI-Chef Dominik Stillfried dem Handelsblatt.
„Aber auch in anderen Bundesländern können viele den Nutzen der Impfpflicht nicht mehr nachvollziehen.“ Insgesamt sei die Impfquote allerdings hoch. So seien 94 Prozent der niedergelassenen Ärzte geimpft und immerhin 81 Prozent der Psychotherapeuten. Ähnlich hoch sind die Impfquoten bei den nicht-ärztlichen Praxismitarbeitern.
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