Nach mehreren regionalen Modellversuchen soll die Bezahlkarte für Geflüchtete bundesweit kommen. Doch was ist das eigentlich?
Das Wichtigste im Überblick
Jetzt ist es offiziell: Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll bundesweit eingeführt werden und auch im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Bundesländer hatten lange um ein geeignetes Verfahren dazu gerungen. 14 der 16 Bundesländer ziehen an einem Strang und wollen eine gemeinsame Bezahlkarte auf den Weg bringen. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Karte zwar auch einführen, dabei aber eigene Wege gehen.
Doch was genau hat es mit der Bezahlkarte auf sich? Warum wird sie eingeführt und welche Veränderungen erhofft sich die Politik im Vergleich zum aktuellen Verfahren? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist eine Bezahlkarte?
Eine Bezahlkarte funktioniert ähnlich wie eine EC-Karte. Mit ihr kann in Geschäften bezahlt oder auch Bargeld abgehoben werden. Ein Unterschied zur EC-Karte ist, dass man für eine Bezahlkarte kein eigenes Konto benötigt. Bisher wurde diese Möglichkeit vor allem von Unternehmen genutzt, die ihren Mitarbeitern steuerfreie Boni ermöglichen wollen.
Bezahlkarten können jedoch zusätzlich mit bestimmten Einschränkungen versehen werden. So ist es möglich, festzulegen, ob und wie viel Bargeld abgehoben werden kann. Außerdem können Bezahlkarten auch regional – etwa für bestimmte Postleitzahlen – beschränkt werden. Das gilt auch für Arten von Geschäften oder Waren, die mit der Bezahlkarte gekauft werden können. Auch Onlinezahlungen können optional freigeschaltet oder deaktiviert werden.
Was bringt die Bezahlkarte für Geflüchtete?
Solche Bezahlkarten sollen unter anderem Schutzsuchenden die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen. Manche Politiker bezeichnen die Auszahlung von Bargeld an Geflüchtete als sogenannten Pull-Faktor, also einen Anreiz für Migranten, nach Deutschland zu kommen. In der Wissenschaft ist die Existenz dieser sogenannten Push- und Pull-Faktoren jedoch umstritten.
„Mit einer Bezahlkarte werden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich“, sagte der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD). Das minimiere den Verwaltungsaufwand der Kommunen. „Gleichzeitig wollen wir den Menschen mit Bleibeperspektive die Aufnahme einer regulären Arbeit erleichtern, sie sollen möglichst rasch aus dem Transferleistungsbezug herauskommen“, sagte er.
Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November 2023 darauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte daraufhin Vorschläge für bundesweite Mindeststandards erarbeitet. Bei der geplanten Ausschreibung geht es vor allem um einen gemeinsamen Dienstleister für die technische Infrastruktur.
Video | Dieses Lebensmittel ist besonders betroffen
Quelle: t-online
Was planen Bund und Länder nun genau?
„Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land selbst“, teilte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein mit. Die Bezahlkarte ohne Kontobindung sei grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar, aber nicht im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland seien nicht vorgesehen. Leistungsberechtigte sollen den Stand ihres eigenen Guthabens einsehen können.
Rhein sieht in der Einführung der Bezahlkarte einen wichtigen Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken. „Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität“, erklärte er.
Asylbewerber erhalten gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld.