Droht Ungemach bei der Hauptuntersuchung für Autos? Eine Änderung der Richtlinien könnte Autofahrer teuer zu stehen kommen.
Bei der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind weitreichende Änderungen geplant. Eine davon ruft schon vor ihrem Inkrafttreten Ärger hervor: Bei der Hauptuntersuchung (HU) von Autos soll einem Vorschlag zufolge die sogenannte „Mängelschleife“ wegfallen, berichtet „Auto Motor und Sport“ und verweist auf ein Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes NRW vorliegt.
Wenn diese Änderung umgesetzt wird, kann das für Autofahrer teuer werden. Denn die Mängelschleife bringt bei der HU Vorteile: Falls die Prüfer einer anerkannten Organisation wie TÜV, KÜS, GTÜ oder Dekra an einem Prüfstützpunkt (in der Regel einer Werkstatt) bei der Überprüfung Mängel feststellen, dürfen diese aktuell noch vor Ort behoben werden. Das Auto bekommt im Anschluss die Prüfplakette.
Durchfallen statt gleich reparieren lassen
Das soll sich künftig ändern: Bei Mängeln müsste der Prüfer das Fahrzeug durchfallen lassen. Der Halter muss danach die beanstandeten Punkte beseitigen lassen und danach zu einer kostenpflichtigen Nachprüfung fahren.
Laut Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) bedeutet das vor allem einen erhöhten Aufwand für Autobesitzer: Falls das Auto nämlich nicht in einem Meisterbetrieb steht, dürfte das Auto bei einem schwerwiegenden Mangel nach der HU nicht mehr bewegt werden. Dann wäre ein teurer Transport mit einem Abschleppunternehmen auf Kosten des Autobesitzers fällig.
Der Verband befürchtet außerdem mehr Schwarzarbeit, wenn sich branchenfremde Unternehmen künftig bei der HU einbringen und Autos dennoch in Betrieben ohne Meister vor Ort repariert werden. Das könnte die Sicherheit beeinträchtigen und die Qualität der Hauptuntersuchung verringern.
Doch noch ist die Änderung nicht beschlossen, der Bundesrat kann noch eingreifen.