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Ab 1. März: Österreich beschlagnahmt Raser-Autos

28. Februar 2024
in Auto

Beschlagnahmt und versteigert: Ab 1. März riskieren Raser in Österreich nicht nur ihren Führerschein, sondern auch ihr Auto. Ab welchem Tempo der Verlust droht.

Ab dem 1. März 2024 darf Österreich die Fahrzeuge von Rasern bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur beschlagnahmen, sondern auch versteigern. Den Führerschein kann die Polizei bereits an Ort und Stelle einziehen.

Ab wann droht die Versteigerung?

Die Beschlagnahmung und Versteigerung des Fahrzeugs droht bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts.

So läuft das Verfahren ab: Bei einer schweren Tempoüberschreitung wird das Fahrzeug an Ort und Stelle von der Polizei beschlagnahmt, ebenso der Führerschein. Innerhalb von zwei Wochen entscheidet dann die Bezirksverwaltungsbehörde über einen möglichen „Verfall“, also die endgültige Beschlagnahme des Autos. Mit diesem Verfall müssen vor allem Wiederholungstäter rechnen.

Allerdings: Bei einer Überschreitung von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts verlieren Fahrer ihr Auto bereits beim ersten Verstoß dieser Art dauerhaft.

Bundesministerin Leonore Gewessler von den österreichischen Grünen will mit dem harten Durchgreifen die Sicherheit im Verkehr erhöhen: „Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab.“

Beschlagnahmte Autos werden schließlich versteigert. Der Großteil des Erlöses – 70 Prozent – fließt in den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest geht an die jeweilige Gebietskörperschaft.

Wann droht ein lebenslanges Fahrverbot?

Etwas anders sieht es bei Autos aus, die dem Raser nicht selbst gehören, wie Leasing- oder Mietwagen: Sie können zwar vorläufig beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. In diesen Fällen soll ein lebenslanges Fahrverbot für den Raser in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Die neuen Regulierungen sind allerdings juristisch umstritten: So äußerte Verkehrsjurist Matthias Wolf vom österreichischen Verkehrsclub ÖAMTC Bedenken hinsichtlich des Vorgehens: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere.“ Zum anderen kritisierte er, dass derartige Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten und nicht von Verwaltungsbehörden entschieden werden sollten.

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