Frankfurt Der Immobilienfinanzierer Aareal Financial institution will seine abgewählten drei Aufsichtsratsmitglieder durch drei Kandidaten mit Bankerfahrung ersetzen: Die Financial institution habe dem Amtsgericht Friedrich Munsberg, Holger Giese und Ulrich Theileis vorgeschlagen, erfuhr das Handelsblatt von zwei mit dem Sachverhalt vertrauten Personen. Die Aareal Financial institution wollte das nicht kommentieren.
Theileis ist Vorstand der landeseigenen Förderbank von Baden-Württemberg L-Financial institution. Munsberg conflict jahrelang Chef des Kommunalfinanzierers Dexia Kommunalbank und leitet den Aufsichtsrat des Immobilien-Investmentmanagers Corestate. Giese conflict einst Chefsyndikus der Deutschen Postbank sowie der DB Privat- und Firmenkundenbank, der mittlerweile in den Konzern integrierten Privatkundensparte der Deutschen Financial institution.
Die Nachbesetzung von drei Aufsichtsräten ist notwendig, weil eine Mehrheit der Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 9. Dezember drei Mitglieder des Kontrollgremiums auf Antrag des aktivistischen Buyers Petrus Advisers abgewählt hatten.
Für die vom Hedgefonds vorgeschlagenen Ersatzkandidaten, den früheren Hypovereinsbank-Vorstand Heinz Laber, die frühere Hypovereinsbank- und Commerzbank-Managerin Marion Khüny sowie den früheren JP-Morgan-Übernahmespezialisten Joachim Sonne fand sich auf dem Aktionärstreffen aber auch keine Mehrheit: 56 Prozent der Aktionäre lehnten sie ab.
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Sowohl die Aareal Financial institution als auch Petrus Advisers hatten im Nachgang vor dem Amtsgericht Wiesbaden beantragt, drei Ersatzkandidaten für den Aufsichtsrat gerichtlich zu bestellen. Die Aareal Financial institution schickte Munsberg, Giese und Theileis ins Rennen, Petrus Advisers Laber, Khüny und Sommer.
Mehrheit durch Panne verfehlt
Der Hedgefonds begründet das unter anderem auch damit, dass seine Kandidaten wohl auch durch eine Panne eine Mehrheit verfehlte: die US-Financial institution Morgan Stanley hatte Finanzkreisen zufolge die Stimmen des ebenfalls bank-kritischen Hedgefonds Teleios zu spät für die Hauptversammlung angemeldet. Mit dessen Stimmen hätte sich Petrus Advisers in dieser Frage wohl durchgesetzt. Auch Teleios hatte die Aareal Financial institution deshalb schriftlich aufgefordert, dem Gericht die Petrus-Kandidaten vorzuschlagen.
Das Amtsgericht hat nun aber entschieden, die Anträge beider Kontrahenten zurückzuweisen und damit die drei Aufsichtsratsposten weiter unbesetzt zu belassen. Gegenüber dem Handelsblatt begründete die zuständige Richterin die Entscheidung damit, dass die übliche Dreimonatsfrist, die das Aktiengesetz vorsieht, noch nicht abgelaufen sei. Zwar ist eine solche Nachnominierung in eilbedürftigen Fällen auch frühzeitiger möglich. Doch „einen solchen dringenden Fall hat das Gericht verneint“, teilte das Gericht per E-Mail mit.
Damit bleibt das Kontrollgremium mitten in einem laufenden Übernahmepoker unvollständig. Die Beschlüsse sind nach Auskunft des Gerichts noch nicht rechtskräftig – und sowohl die Aareal Financial institution wie auch Petrus Advisers wehren sich gegen die Entscheidung.
„Das Amtsgericht Wiesbaden hat unseren Antrag auf gerichtliche Bestellung dreier neuer Aufsichtsratsmitglieder zurückgewiesen, weil es dafür keine Dringlichkeit erkennt. Das sehen wir anders und deswegen haben wir Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt“, teilte ein Sprecher des Immobilienfinanzierers mit. Auch Petrus Advisers teilte auf Anfrage mit, Beschwerde eingelegt zu haben.
Entscheidung des Gerichts bleibt offen
Beide Seiten dürften damit argumentieren, dass in einem laufenden Übernahmeprozess ein vollständig besetzter Aufsichtsrat wichtig ist. Immerhin ist der laufende Übernahmeversuch ein folgenreicher Schritt für die Financial institution und die Aktionäre. Sollte das Gericht die Beschwerden zurückweisen, können die beiden Kontrahenten vor das Oberlandesgericht ziehen.
Durch die Entscheidung bleibt offen, nach welchen Maßstäben das Gericht zwischen den konkurrierenden Anträgen entschieden hätte. Meistens folgen Richter bei gerichtlichen Nachbesetzungen den Vorschlägen einer Aktiengesellschaft, doch auch Aktionäre können solche Anträge stellen. „Die Frage, wie das Gericht bei mehreren inhaltlich divergierenden Anträgen entscheidet, ist im Gesetz nicht geregelt“, teilte das Gericht dem Handelsblatt mit.
Das Gericht habe bei einem zulässigen Antrag den anderen Beteiligten wie Vorstand, anderen Aufsichtsratsmitgliedern und gegebenenfalls Aktionären „rechtliches Gehör zu gewähren und zu prüfen, ob die Vorgeschlagenen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung“ erfüllen.
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