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Die Menschen lieben viele Dinge-und sie lieben es wirklich, zu sagen, dass sie diese Dinge lieben, besonders wenn sie über ein T-Shirt gespritzt ist.
Aber so sehr wir Pizza, Hunde oder Paris lieben, es stellt sich heraus, dass Sie den Markt nicht auf der Phrase „I ♥“ selbst eindringen können.
Das oberste Gericht Europas entschied heute, dass das ikonische Symbol „I ♥“ nicht als Markenzeichen für Kleidung wie T-Shirts und Sweatshirts registriert werden kann.
Kurz gesagt, niemand erhält exklusive Rechte an der universellen Sprache der Zuneigung.
Diese Entscheidung könnte Ripple -Effekte für andere Modemarken haben, in der Hoffnung, beliebte oder generische Symbole als ihre eigenen zu verschließen.
Bereits 2022 versuchte das deutsche Unternehmen Sprd.net, drei Versionen des „I ♥“ -Designs in der EU zu Markenzeichen versehen.
Die Idee war, die intellektuellen Rechte einer Hauptstadt „I“ zu erhalten, gefolgt von einem roten Herzen, das auf drei spezifischen Kleidung gedruckt wurde – linke Brust, im Etikett und hinter dem Hals.
Dies wurde für das EU -Büro des geistigen Eigentums (EUIPO) nicht als unverwechselbar genug angesehen, das die Anfrage analysierte.
Das EU -Büro lehnte die Anwendungen ab und wies darauf hin, dass das Symbol einfach als „Ich liebe“ liest, eine Botschaft, die so häufig ist, dass es nicht angemessen auf eine Marke zurückgeführt werden kann.
Im Wesentlichen fehlte dem Symbol der charakteristische Charakter, das wesentliche Kriterium von EUIPO für die Gewährung eines Markenschutzes.
Wie in der Welt der Mode sind Herzen und Liebeserklärungen fast überall, das „I ♥“ macht den Schnitt nicht ganz.
Das Unternehmen Sprd.net gab nicht ohne Kampf auf und legte beim EU -Generalgericht Berufung ein und argumentierte, dass die spezifische Platzierung des Logos ihm einen einzigartigen Charakter gab.
Aber der Hof spürte die Liebe nicht und sie stellten sich an der EUIPO auf und entschied, dass weder das Symbol noch das Erscheinen auf den Kleidungsgegenständen nicht ausreichen, um die Produkte von anderen Marken zu unterscheiden.
Das Urteil verstärkt das Prinzip, das häufig Symbole und Ausdrücke verwendete, selbst wenn sie stilisiert oder strategisch platziert werden, nur durch Markenregistrierung monopolisiert werden können, es sei denn, sie identifizieren die Quelle eines Produkts eindeutig eindeutig.
Kurz gesagt, Sie können immer noch alles „lieben“, was Sie wollen, aber erwarten Sie nicht, den Ausdruck zu versorgen, da er einfach zu beliebt ist, um einer Person zu gehören.