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Home Finanzen

Zeugnis verloren – was tun? So bekommen Sie Ersatz

21. Juni 2024
in Finanzen

Ob beim Umzug, durch einen Brand oder schlichte Schusseligkeit – geht das Zeugnis verloren, brauchen Sie Ersatz. Wir verraten, woher Sie ihn bekommen.

Ist Ihnen ein Halbjahres-, Jahres- oder Abschlusszeugnis abhanden gekommen, gibt es bei Ihrer früheren Schule Ersatz. Alternativer Ansprechpartner ist das staatliche Schulamt. Eine wichtige Rolle spielt, wie lange die Originalausstellung bereits zurückliegt. Bis zu 55 Jahre nach Ausstellung ist es möglich, ein Ersatzzeugnis zu beantragen.

Besuchen Sie oder Ihr Kind noch immer dieselbe Schule, beantragen Sie Ihr Ersatzzeugnis direkt im Sekretariat. Die für die Zeugniserstellung notwendigen Daten liegen zu diesem Zeitpunkt noch vor und lassen sich nutzen.

Liegt Ihre Schulzeit bereits länger zurück, stellen Sie in erster Instanz ebenfalls einen Antrag auf ein Ersatzzeugnis bei Ihrer früheren Schule. In Deutschland sind Schulen und Hochschulen verpflichtet, Ihre Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Vielerorts wird diese Frist durch die Schulen deutlich überschritten, selbst nach 45 Jahren ist eine rückwirkende Ausstellung noch möglich. Im Einzelfall gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, die Sie bei der örtlichen Verwaltung einsehen können.

Existiert Ihre frühere Schule nicht mehr oder ist Ihr Zeugnis nicht mehr abrufbar, wenden Sie sich an die Behörde für Schul- und Berufsbildung. Dort bekommen Sie eine Übersicht über die Archive, die für die Datenaufbewahrung verantwortlich sind.

Damit die Schule Ihnen ein Ersatzzeugnis ausstellt, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder eines anderen geeigneten Identitätsnachweises erforderlich. Rufen Sie an Ihrer alten Schule an und lassen Sie sich einen Termin im Sekretariat geben. Dort weisen Sie sich aus und zahlen die anfallende Gebühr für das Ersatzzeugnis. Es wird Ihnen nach einem durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von zwei Wochen ausgehändigt.

Die Kosten für Ihr Ersatzzeugnis werden auf Basis der Gebührenordnung für das Schulwesen berechnet. Sie liegen abhängig vom Verwaltungsaufwand und Bundesland zwischen 6,80 € und 60 €.

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