Die Pläne des Senats für eine Umzäunung des Görlitzer Parks sind umstritten. Der Bezirk wehrt sich dagegen. Der Senat schafft nun Fakten.
Im Streit um die Einzäunung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg hat die Senatsumweltverwaltung das Vorhaben an sich gezogen. Nachdem sich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg weiter weigert, den Bau des Zaunes umzusetzen, sieht Umweltsenatorin Manja Schreiner (CDU) die Voraussetzungen für das sogenannte Eingriffsrecht erfüllt, teilte die Senatsverwaltung mit. Die Landesgesellschaft Grün Berlin sei mit Planung und Bau der Umfriedung beauftragt worden.
Einen entsprechenden Antrag habe das Lenkungsgremium zum sogenannten Sicherheitsgipfel der Senatsverwaltung am Montag beschlossen, hieß es. Dieser koordiniert die beschlossenen Maßnahmen, die für mehr Sicherheit vor allem im Görlitzer Park und dem Leopoldplatz in Wedding sorgen sollen.
Die Senatsumweltverwaltung hatte in der vergangenen Woche ihre Pläne für den Park in Kreuzberg vorgestellt, der insbesondere wegen des Drogenhandels als Kriminalitätsschwerpunkt gilt. Demnach soll die Anlage für 1,9 Millionen Euro umzäunt werden und es soll mindestens 17 verschließbare Eingänge geben. Zudem soll der Park von 40 zusätzlichen Lampen bestrahlt werden.
Konflikt zwischen Senat und Bezirk eskaliert
Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann (Grüne) weigerte sich jedoch, der Weisung zu folgen. In einem gemeinsamen Schreiben mit der für Umwelt und Grünflächen zuständigen Bezirksstadträtin Annika Gerold (Grüne) kritisierte sie die Pläne erneut. Das Schreiben liegt t-online vor.
Darin beschwerten sich Herrmann und Gerold darüber, vom Senat vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Ihre Kritik traf auch das Vorgehen des Senats. „Etwas erstaunt sind wir auch über die sehr kurze Frist, die Sie uns einräumen“, schrieben die Grünen-Politikerinnen. Man habe den Eindruck, dass der Senatsverwaltung die Position des Bezirks egal ist.
Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell die Bezirke. Der Senat kann aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten. Bezirke können das Eingreifen des Senats zumindest verzögern.