• Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns
Donnerstag, Juli 17, 2025
NEWSLETTER
Deutsch City
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
Deutsch City
Home Finanzen

Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Eigenverschulden? Das muss man wissen

14. Mai 2025
in Finanzen

Gut zu wissen

Haftpflichtversicherung: Diese Schäden sind ausgeschlossen


Aktualisiert am 14.05.2025 – 08:24 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Kleine Unachtsamkeit, großer Schaden – doch nicht immer greift die Haftpflichtversicherung. (Quelle: peanut8481/getty-images-bilder)

Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die Sie anderen Personen zufügen. Das gilt mitunter sogar für durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Ein Moment der Unaufmerksamkeit kann im privaten Bereich und im Straßenverkehr schnell zu schwerwiegenden Schäden am Körper oder Eigentum anderer Personen führen. Da solche Schäden mit hohen Kosten verbunden sind, sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Je nach Versicherungsgesellschaft können Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwischen verschiedenen Tarifen wählen.

Die private Haftpflichtversicherung tritt bei Schäden ein, die Sie einer anderen Person schuldhaft zugefügt haben. Die Versicherung prüft im Schadensfall, ob der Anspruch berechtigt ist. Diese Versicherung tritt als passiver Rechtsschutz ein, da sie unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten abwehrt.

Bei einer berechtigten Forderung begleicht sie den Schaden. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden nicht absichtlich herbeigeführt wurde. Die Haftpflichtversicherung deckt folgende Schäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab:

Schäden, die über die Deckungssumme hinausgehen, müssen Sie selbst tragen. Daher ist es vor allem bei Personenschäden wichtig, wenn Sie vorsorglich eine hohe Deckungssumme vereinbaren. Das gilt nicht nur für die private Haftpflichtversicherung, sondern auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Neben Schäden durch Unaufmerksamkeit oder Leichtsinn, deckt die Haftpflichtversicherung auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ab.

Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie leistet auch nicht bei Schäden, die Ihnen bei der Arbeit entstanden sind. Diese Schäden sind durch die Berufshaftpflichtversicherung oder die Haftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers abgedeckt.

Viele private Haftpflichtversicherungen zahlen ebenfalls nicht bei Schäden, die der Versicherungsnehmer durch Fahrlässigkeit seinen im selben Haushalt lebenden Angehörigen zufügt. Auch bei Schäden bei Angehörigen, die im Vertrag mitversichert sind, tritt die Privathaftpflicht oft nicht ein. Es gibt aber Versicherungen, die diese Fälle entsprechend mitversichern. Fragen Sie daher explizit nach.

Entsteht Ihnen durch eigenes Verschulden ein Schaden an Ihrem Eigentum, wird er durch die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Auch die Hausratversicherung tritt bei Schäden durch Eigenverschulden nicht ein.

Zumeist schließt die Hausratversicherung auch Schäden durch Fahrlässigkeit am persönlichen Eigentum aus. Daher ist es wichtig, mit geeigneten Schlössern und anderen Maßnahmen gegen Einbrüche vorzusorgen. Mehr zur Hausratversicherung lesen Sie hier.

Next Post

Mats Hummels kehrt offenbar nicht zur Klub-WM zurück

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.

No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.