Bundesland |
Autowäsche erlaubt? |
Regelung im Detail |
Baden-Württemberg |
Nein |
Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten |
Bayern |
Ja |
Erlaubt an Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag ab 12.00 Uhr, wenn die Gemeinde es in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat. |
Berlin |
Nein |
Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten |
Brandenburg |
Ja |
Erlaubt an Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen: erster Weihnachtstag, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Reformationsfest, Volkstrauertag und Totensonntag), sofern eine Störung durch den Betrieb nicht anzunehmen ist. In der Nähe von Kirchen ist der Betrieb von Waschanlagen während der Hauptzeit des Gottesdienstes nicht erlaubt. |
Bremen |
Nein |
Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten |
Hamburg |
Ja |
In Gewerbe- und Industriegebieten und ähnlichen Gebieten zwischen 13 Uhr und 19 Uhr erlaubt. Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage, die zugleich gesetzliche Feiertage sind. |
Hessen |
Ja |
Örtliche Ordnungsbehörde kann für Waschstraßen an Tankstellen für alle gesetzlichen Feiertage eine Befreiung vom Arbeitsverbot gewähren. Ausnahmen: Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag. Maximale Öffnungszeiten: 7 Uhr bis 20 Uhr (1. Mai bis 31. August 7 Uhr bis 21 Uhr). |
Mecklenburg-Vorpommern |
Ja |
Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag. |
Niedersachsen |
Nein |
Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten |
Nordrhein-Westfalen |
Nein |
Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten |
Rheinland-Pfalz |
Nein |
Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten |
Saarland |
Nein |
Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten |
Sachsen |
Ja |
Vollautomatische Waschanlagen für Autos an Tankstellen dürfen sonntags von 8 bis 20 Uhr öffnen, Selbstwaschanlagen zwischen 12.00 und 20.00 Uhr. In Gewerbegebieten dürfen beide zwischen 12 und 20 Uhr öffnen. Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag und solche Sonntage, auf die ein gesetzlicher Feiertag oder ein Gedenk- und Trauertag fällt. |
Sachsen-Anhalt |
Ja |
Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage, die zugleich staatlich anerkannte Feiertage sind. |
Schleswig-Holstein |
Ja |
– |
Thüringen |
Ja |
Erlaubnis kann erteilt werden, sofern Feiertagsruhe der Bevölkerung nicht gestört wird. |