Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Werden Mieteinnahmen auf die Witwenrente angerechnet?
Wer einen geliebten Menschen verliert, hat mitunter nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit finanziellen Sorgen. Das gilt vor allem, wenn es sich bei dem Verstorbenen um den Partner handelt. War bisher mit zwei Einkommen für den Lebensunterhalt gesorgt oder trug der Verstorbene womöglich sogar die Hauptlast, reißt der Tod auch eine große finanzielle Lücke.
Allerdings wird die Hinterbliebenenrente in der Regel nicht voll ausgezahlt. Wer als Witwe oder Witwer eigene Einkünfte hat, erhält meist eine gekürzte Hinterbliebenenrente. Zumindest, wenn die Einnahmen oberhalb des Freibetrags liegen. Seit dem 1. Juli 2024 liegt dieser bei 1.038,05 Euro netto im Monat. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 220 Euro. Lesen Sie hier, wie die Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente genau funktioniert.
Es werden jedoch bei der Berechnung der Witwenrente nicht alle Arten von Einnahmen berücksichtigt. Während klassisches Erwerbseinkommen und gesetzliche Renten bei jeder Form der Hinterbliebenenrente angerechnet werden, kann es für andere Einkünfte Ausnahmen geben. Eine t-online-Leserin fragt sich daher, wie es bei Einnahmen aus Vermietung aussieht. Sinkt dadurch ebenfalls die Witwenrente?
Das kommt darauf an. „Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, wird die Witwenrente nach dem sogenannten alten Recht gezahlt. In diesem Fall werden Mieteinnahmen nicht als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Anders sieht es aus, wenn die Ehe ab 2002 geschlossen oder beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. Dann gilt das sogenannte neue Recht. „In diesem Fall zählen Mieteinnahmen als Einkommen. Berücksichtigt werden 75 Prozent der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Mieteinnahmen“, so der Experte.