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Home Finanzen

Witwenrente und Mütterrente: Wirtschaftsweise Grimm fordert Senkung

17. April 2025
in Finanzen

Rentenreform

Wirtschaftsweise fordert weniger Witwenrente


17.04.2025 – 08:35 UhrLesedauer: 2 Min.

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Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung: „Die Witwenrente gehört auf den Prüfstand.“ (Quelle: Britta Pedersen/dpa)

Witwenrente, Mütterrente, Rentenalter: Die Wirtschaftsweise Grimm sieht die Rente als „tickende Zeitbombe“ – und fordert Reformen.

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm fordert eine Reform der Witwenrente. „Die Witwenrente gehört auf den Prüfstand. Wenn Frauen sich darauf verlassen, dass sie im Alter von der Rente des Partners leben, senkt das den Anreiz für eigene Erwerbstätigkeit und Vorsorge“, sagte sie der „Rheinischen Post“.

Eine Reform könnte laut Grimm so aussehen: „Stirbt ein Partner, wird die Rente des Hinterbliebenen gesenkt, da er keinen Partner mehr mitversorgen muss. Das gilt dann für beide gleichermaßen.“ Ein anderer Reformvorschlag ist das verpflichtende Rentensplitting. Was das für Ehepaare bedeuten würde, lesen Sie hier.

Die Nürnberger Professorin kritisiert auch die Angleichung der Mütterrente. „Ich mache mir große Sorgen, bei der Rente tickt eine Zeitbombe. Statt die Mütterrente und ‚Rente mit 63‘ abzuschaffen, was angesichts der alternden Gesellschaft notwendig wäre, verteilt die künftige Koalition nun neue Geschenke“, sagte Grimm.

Die Wirtschaftswissenschaftlerin forderte zudem eine Anhebung des Rentenalters: „Das Renteneintrittsalter muss steigen, sonst ist die Rente mittelfristig nicht mehr finanzierbar. Jedes Jahr zusätzliche Lebenszeit könnte aufgeteilt werden: zwei Drittel der zusätzlichen Lebenszeit gehen in Arbeit und ein Drittel in Ruhestand. Dann ergibt sich das höhere Rentenalter von allein, wenn die Lebenserwartung steigt.“

Die Wirtschaftsweisen kritisieren die Mütter- und Witwenrente schon länger und mahnen zu grundlegenden Reformen bei den Sozialausgaben – zuletzt in ihrem Jahresgutachten im November. Die abschlagsfreien Altersbezüge für mindestens 45 Jahre Versicherte, besser bekannt als „Rente mit 63“, sowie die Mütter- und Witwenrente sollten „kritisch hinterfragt werden“, hieß es in dem Gutachten. Auch die Beamtenversorgung solle nicht ausgespart werden.

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