Frankfurt Die Zeit drängt. Nur noch bis zum 30. September können Studierende online eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen. Damit will der Staat einen Teil der Mehrkosten ausgleichen, die den Studierenden wegen der massiv gestiegenen Energiepreise infolge des Krieges in der Ukraine entstanden sind. Sie ist das Pendant zu den Energiepreispauschalen (EPP) für Erwerbstätige und Rentner.
Während Erwerbstätige und Rentner 300 Euro erhalten haben, bekommen Studierende nur 200 Euro. Allerdings müssen sie darauf keine Steuern zahlen.
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können die Einmalzahlung beantragen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende und Studierende in einem Urlaubssemester – jedoch keine Gasthörer. Auch Fachschüler und Berufsfachschüler haben Anspruch auf das Geld. Das Handelsblatt zeigt, wie Sie jetzt noch die Einmalzahlung bekommen.
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