Wenn Arbeitnehmer ihre Rechte nicht kennen, könnten sie viel Geld verlieren.
(Foto: IMAGO/Westend61)
Düsseldorf Angestellte können viele Tausend Euro verlieren, wenn sie sich beim Arbeitsrecht auf vermeintliches Halbwissen verlassen. Einer von vielen weitverbreiteten Mythen: Eine Kündigung sei erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer erfolgreich zugestellt wurde. Doch wenn Arbeitnehmer nachweislich die Zustellung verhindern, gilt die Kündigung ebenfalls als zugegangen.
Arbeitsrechtsanwalt Pascal Croset berichtet, wie so ein Fall ablaufen kann: Der Bote mit der Kündigung fand an der Hauswand nur noch vier Bohrlöcher vor, keinen Briefkasten mehr. „Einer meiner Mandanten hatte den einfach abgeschraubt.“ Der Anwalt des Arbeitgebers habe dann zu Gericht überraschend ein Foto von der löchrigen Wand mitgebracht. „Der Richter war nicht so begeistert von der Aktion“, berichtet Croset. In einem Vergleich habe der Mandant dann eine viel niedrigere Abfindung erhalten.
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