Der Onlinebroker und sein CEO müssen der Finanzaufsicht Bafin Aktiendeals und Kapitalmarktinformationen erklären.
Berlin, Düsseldorf Neuer Ärger für den Onlinebroker Flatexdegiro: Die Finanzaufsicht Bafin prüft, ob das Frankfurter Fintech-Unternehmen seinen Pflichten zur Veröffentlichung kursrelevanter Informationen nachgekommen ist. Nach Handelsblatt-Informationen geht es um drei Fälle, bei denen der im SDax notierte Broker seine Anleger nicht ausreichend informiert haben könnte.
Die Bafin teilte auf Anfrage mit, dass sie sich nicht zu konkreten Fällen äußere. Eine Sprecherin betonte jedoch, dass die Behörde Anhaltspunkten für Verstöße gegen die Ad-hoc-Pflicht „grundsätzlich immer“ nachgehe. Bei Verstößen kann sie Bußgelder verhängen.
Auch Flatexdegiro wollte entsprechende Belange nicht kommentieren. Der Broker bestritt gegenüber dem Handelsblatt, in den drei fraglichen Fällen Transparenzpflichten verletzt zu haben.
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