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Home Finanzen

Wie viel Steuern müssen Renter bei 1.000 Euro zahlen?

11. März 2025
in Finanzen

Da es im Jahr 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 12.000 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet. So müssen Sie von den 12.000 Euro also 9.600 Euro versteuern (12.000 Euro – 2.400 Euro oder 80 Prozent von 12.000 Euro).

Von den 9.600 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese setzen sich zusammen aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, der Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse und dem Pflegebeitrag, der je nach Anzahl der Kinder variiert.

Für unser Beispiel nehmen wir an, dass Sie 8,55 Prozent Krankenkassenbeitrag zahlen (7,3 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz und 1,25 Prozent Zusatzbeitrag) und den allgemeinen Pflegebeitragssatz von 3,6 Prozent (also ohne Kinderlosenzuschlag). Macht insgesamt also 12,15 Prozent, die von Ihrer Bruttorente abgehen.

Berechnungsgrundlage ist die volle Jahresrente von 12.000 Euro. Da 12,15 Prozent von 12.000 Euro eine jährliche Beitragssumme von 1.458 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 8.142 Euro (9.600 Euro – 1.458 Euro).

Diese 8.142 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Ihr endgültiger steuerpflichtiger Anteil an der Rente beträgt also 8.004 Euro.

Wie viel Steuern Sie im Jahr zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2025 wären das 0 Euro. Denn der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro (siehe Tabelle oben).

Was bei einer Rente von 1.000 Euro im Monat gilt, wenn Sie in einem anderen Jahr als 2020 in Rente gehen, zeigt die folgende Tabelle.

Der Einfachheit halber haben wir unterstellt, dass sich die Rente zwischen dem Jahr des Renteneintritts und dem Folgejahr nicht erhöht hat. In der Realität dürfte die zu zahlende Einkommensteuer also ein paar wenige Euro mehr betragen.

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