Das Einkommen vieler Selbstständiger schwankt stark. Damit Sie im Alter nicht von Armut betroffen sind, sollten Sie vorsorgen – wir zeigen, wie.
Das Wichtigste im Überblick
60- bis 80-Stunden-Wochen, viele Investitionen und kaum Rücklagen – gerade Selbstständige in ihren Gründungs- und Anfangsjahren denken oft nicht an die Altersvorsorge. Dabei ist das für sie besonders wichtig.
Denn die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert. Sie können sich aber freiwillig gesetzlich versichern, die Rürup-Rente nutzen oder privat vorsorgen. Wie das geht, zeigt unser Überblick.
Welche Selbstständigen sind pflichtversichert?
Auch einige Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Gehören Sie zu dieser Gruppe, müssen Sie sich beim Rentenversicherungsträger melden. Die Versicherungspflicht gilt für folgende Berufsgruppen:
- Lehrkräfte, Nachhilfelehrer, Erzieher, Tagesmütter
- Trainer im Sport- und Rehabereich
- selbstständige Coaches, Moderatoren, Supervisoren
- Pflegekräfte, Therapeuten
- (Beleg-)Hebammen und Entbindungspfleger
- Seelotsen, außer Binnenlotsen, Travelotsen und Lotsen der Flensburger Förde
- Küstenschiffer und Küstenfischer
- Selbstständige mit einem Arbeitgeber
- Künstler und Publizisten
- Hausgewerbetreibende
- Handwerker, sofern sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausführen
Wichtig: Wenn Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten ausüben, können Sie mehrfach pflichtversichert sein. Das heißt, Sie zahlen dann für jede versicherungspflichtige Tätigkeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das gilt auch, wenn Sie neben einer Angestelltentätigkeit selbstständig arbeiten.
Unabhängig von der staatlichen Rentenversicherung gibt es in einigen Berufen sogenannte berufsständische Versorgungswerke. In der Regel ist eine Versicherung für Selbstständige dort nicht freiwillig, sondern ebenfalls verpflichtend. So wie übrigens auch für Angestellte der entsprechenden Berufsgruppen. Dazu zählen:
- Ärzte
- Apotheker
- Notare
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Ingenieure
- Architekten
- Psychotherapeuten
- Wirtschaftsprüfer
Welche Optionen haben Nicht-Pflichtversicherte?
Sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert, haben Sie vier Optionen, fürs Alter vorzusorgen:
- freiwillig gesetzlich versichern
- auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern
- Rürup-Rente (Basisrente)
- private Altersvorsorge
Details zu den Alternativen finden Sie in den folgenden Abschnitten.
Soll ich mich freiwillig gesetzlich versichern?
Selbstständige, die weder versicherungspflichtig sind, noch eine Versicherungspflicht beantragen möchten, können für ihre Altersvorsorge auch freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Das ist eine Überlegung wert, wenn Sie zum Beispiel während der Ausbildung oder der Kindererziehung Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt haben.
Diese Anwartschaften und Rentenansprüche würden verfallen, falls Sie die Mindestversicherungspflicht von fünf Jahren noch nicht erreicht haben. Nach diesen fünf Jahren sichern Sie nicht nur Ansprüche für sich, sondern im Todesfall auch für Ihre Hinterbliebenen.
Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können alle in Deutschland Lebenden, die mindestens 16 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen. Sie können die freiwillige Versicherung jederzeit unterbrechen oder beenden.
Monatliche Kosten selbst bestimmen
Als freiwillig Versicherter können Sie die Höhe Ihrer Beiträge – innerhalb bestimmter Grenzen – selbst wählen und sie flexibel anpassen. Sie können sich dabei zwischen monatlichen Zahlungen und einem Jahresbeitrag pro Kalenderjahr entscheiden. Die Beiträge für das abgelaufene Jahr können Sie bis zum 31. März des Folgejahres entrichten.
Wie bei der Pflichtversicherung errechnet sich der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige auf Grundlage des aktuellen Rentenversicherungssatzes von 18,6 Prozent auf 450,00 Euro – macht 83,70 Euro im Monat. Der monatliche Maximalbetrag beträgt 1.320,60 Euro. Wie viel Geld Sie einzahlen, entscheidet darüber, wie hoch Ihre Rentenzahlungen später ausfallen. Lesen Sie hier, wie Sie herausfinden, wie viel Rente Sie bekommen.
Nach Einschätzung der Stiftung Warentest muss sich die Rendite der gesetzlichen Rente derzeit nicht verstecken – vor allem im Vergleich zu privaten, ungeförderten Rentenversicherungen, denen die Niedrigzinsen zusetzen.
Soll ich mich auf Antrag pflichtversichern?
Versicherungsfreie Selbstständige können sich auf Antrag pflichtversichern. Das geht innerhalb der ersten fünf Jahre nach Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit und kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie das Risiko einer Erwerbsminderung absichern wollen. Freiwillig gesetzlich Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Interessieren Sie sich für die Riester-Rente, ist die Pflichtversicherung ebenfalls nützlich. Denn dann sind Sie unmittelbar förderberechtigt, können sich also vom Staat bei der Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen unter die Arme greifen lassen.
Außerdem sind Pflichtbeiträge im Gegensatz zu freiwilligen Beiträgen pfändungssicher. Sie können also sicher sein, dass Sie selbst im Fall einer Pfändung Ihre Beiträge weiterzahlen können. Gleiches gilt, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Nicht zuletzt gilt die Zeit der Antragspflichtversicherung als Grundrentenzeit, die der freiwilligen Beitragszahlungen nicht.