Erneut kocht die Diskussion um ein Verbot der AfD hoch. Doch wie realistisch ist das derzeit überhaupt? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.
Das Wichtigste im Überblick
Die Rufe nach einem Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) werden lauter. Seit Wochen demonstrieren deutschlandweit zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, für ein Verbot der Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird. Auslöser war eine Recherche des Investigativportals „Correctiv“, in der bekannt wurde, dass sich Politiker der Partei mit Rechtsextremen getroffen und über Pläne zur Deportation von Menschen mit Migrationsgeschichte diskutiert hatten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Enthüllung des Treffens zeigte sich auch in den Umfragen: Nach einem Höhenflug der Partei befindet sich die AfD in dort nun auf einem Rekordtief. Das zumindest lässt sich aus dem „Sonntagstrend“, den das Meinungsforschungsinstitut Insa wöchentlich für die „Bild am Sonntag“ erhebt, ablesen. Demnach käme die rechtspopulistische Partei bei der nächsten Bundestagswahl auf 19 Prozent der Stimmen. Das ist ein Prozentpunkt weniger als in der Vorwoche – und der niedrigste Wert seit Juni 2023. Mehr dazu lesen Sie hier. Schon vor den Enthüllungen über das Treffen hatten mehrere Prominente eine Petition mit der Forderung eines AfD-Verbots gestartet. Diese hat mittlerweile mehr als 800.000 Unterschriften bekommen und liegt derzeit dem Bundesrat vor.
Ein Verbot der Partei ist indes umstritten. Einige Beobachter fürchten, die AfD könne dadurch attraktiver werden oder das Verbot könne gerichtlich nicht bestehen. Doch wie funktioniert ein solches Parteiverbotsverfahren? Und wie stehen die Chancen für ein AfD-Verbot? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie kann eine Partei in Deutschland verboten werden?
Laut Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien dann verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Die Verfassungswidrigkeit muss das Bundesverfassungsgericht feststellen. Einfach ist das jedoch nicht.
Das Bundesinnenministerium schreibt auf seiner Internetseite: „Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will.“ Es brauche also ein planvolles Vorgehen mit dem Ziel, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Ein Verbotsverfahren können nur Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung per Antrag anstoßen. Sollte es sich um eine Partei handeln, die nur in einem Bundesland aktiv ist, so kann auch die Landesregierung einen entsprechenden Antrag stellen.
Welche Parteien wurden bisher in Deutschland verboten?
Bislang hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zwei Parteiverbote gegeben: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, die sich am Nationalsozialismus orientierte. 1956 folgte für die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) das zweite Verbot.
Gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich heute „Die Heimat“ nennt, hat es bereits zwei Verbotsverfahren gegeben. Beide sind jedoch gescheitert. Das erste Verfahren wurde 2003 eingestellt, weil die Partei während des Prozesses weiterhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand und mit sogenannten V-Leuten besonders auf Führungsebene durchsetzt war. Ein rechtsstaatliches Verfahren sah das Gericht damit als nicht gegeben an.
Im zweiten Anlauf wurde 2017 zwar festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Anhaltspunkte, dass diese Bestrebungen auch Erfolg haben könnten, sah das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht: Die Partei galt schlicht als zu klein und unbedeutend für ein Verbot.
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