An den ersten Tagen nach Silvester ist es selbstverständlich, ein frohes neues Jahr zu wünschen. Nach ein paar Wochen wirkt das jedoch albern – oder nicht?
Wer einen Kollegen im neuen Jahr zum ersten Mal sieht, wünscht ihm in der Regel ein „frohes Neues“. Aber wie lange sollten Neujahrsgrüße verteilt werden?
So lange kann man sich ein frohes neues Jahr wünschen
Als Faustformel für die Neujahrsgrüße gilt: Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig. Sie können auch zwei Wochen nach dem 1. Januar noch gute Wünsche verteilen – einfach immer dann, wenn Sie jemanden zum ersten Mal seit den Feiertagen treffen.
Wenn das neue Jahr schon eine Woche alt ist, können Sie Ihre Neujahrsgrüße ja antexten mit Sätzen wie „Wir haben uns im neuen Jahr ja noch gar nicht gesehen …“. Das wirkt auf jeden Fall besser, als auf die guten Wünsche zu verzichten.
Das gilt vor allem im Kontakt nach außen, wo Freundlichkeit und gute Umgangsformen ein Teil des Geschäfts sind. Unter Kollegen ist es dagegen nicht ganz so schlimm, wenn man die Neujahrsgrüße nach einigen Tagen auch mal weglässt. Ab Mitte Januar sollte mit den Grüßen fürs neue Jahr dann aber Schluss sein. Man sagt, dass das neue Jahr danach schon zu alt ist.
Neujahrsgrüße per Postkarte
Das gilt auch für Neujahrsgrüße per Postkarte. Die sollten möglichst schnell in den Briefkasten, damit sie bis Monatsmitte beim Empfänger ankommen. Diese Faustregel gilt auch für private Post.
Das heißt aber nicht, dass das neue Jahr nach dem 15. Januar kein Gesprächseinstieg mehr sein darf. Das Thema sollten Sie dann am besten nur anders verpacken. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel der Satz „Ich hoffe, das neue Jahr hat gut für Sie begonnen. Damit greifen Sie das Thema zwar auf, bleiben aber offener.