Arbeitslosengeld soll Beschäftigte, die ihren Job verlieren, finanziell absichern. Um es zu bekommen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Das Wichtigste im Überblick
Wer plötzlich ohne Job dasteht, wird in Deutschland nicht alleingelassen: Arbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings gibt es die Zahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten und wovon die Höhe der staatlichen Leistung abhängt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Wie lange Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten, hängt von zwei Faktoren ab:
- Wie lange Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung versicherungspflichtig waren und
- Wie alt Sie sind (§ 147 SGB III).
Wer jünger als 50 Jahre ist, kann maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Danach steigt die Bezugsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate an:
Bezugsdauer nach Versicherungspflicht und Alter
Versicherungspflicht vor Arbeitslosmeldung | Vollendetes Lebensjahr | Höchstanspruchsdauer |
---|---|---|
12 Monate | 6 Monate | |
16 Monate | 8 Monate | |
20 Monate | 10 Monate | |
24 Monate | 12 Monate | |
30 Monate | 50. | 15 Monate |
36 Monate | 55. | 18 Monate |
48 Monate | 58. | 24 Monate |
Wann kann die Agentur die Anspruchsdauer verkürzen?
Die Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld I sinkt, wenn Sie die sogenannte Anwartschaftszeit nicht erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie innerhalb von 30 Monaten nicht mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Waren Sie häufig befristet beschäftigt, kann für Sie aber eine kürzere Anwartschaftszeit gelten. Dann reicht es, wenn Sie in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Beschäftigungen im Voraus auf höchstens 14 Wochen befristet waren.
Versicherungspflicht vor Arbeitslosmeldung | Höchstanspruchsdauer |
---|---|
6 Monate | 3 Monate |
8 Monate | 4 Monate |
10 Monate | 5 Monate |
Haben Sie von sich aus gekündigt und können keinen zwingenden Grund für die Kündigung nachweisen, gilt normalerweise eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld I. Sie erhalten Arbeitslosengeld dann erst nach Ablauf von bis zu zwölf Wochen (§ 148 SGB III). Gleiches trifft zu, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbart haben. Er ist der Eigenkündigung gleichgestellt.
Weitere Gründe für Sperrzeiten können sein:
- Sie haben eine zumutbare Beschäftigung nicht angenommen oder angetreten.
- Sie können die Eigenbemühungen nicht nachweisen, die die Agentur für Arbeit verlangt.
- Sie haben eine berufliche Eingliederungs- oder Weiterbildungsmaßnahme verweigert oder abgebrochen.
- Sie haben die Teilnahme an einem Integrationskurs oder an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung verweigert.
- Sie haben eine Meldung bei der Agentur für Arbeit versäumt oder sind nicht zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin erschienen.
Kann sich die Anspruchsdauer verlängern?
Die Anspruchsdauer für ALG I kann sich für unter 50-Jährige auf bis zu zwölf Monate verlängern, wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann noch länger Arbeitslosengeld beziehen.
Die Anspruchsdauer verlängert sich
- auf 15 Monate, wenn 50- bis 54-Jährige mindestens 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren,
- auf 18 Monate, wenn 55- bis 57-Jährige mindestens 36 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben,
- und auf 24 Monate, wenn Menschen, die 58 Jahre oder älter sind, mindestens 48 Monate versicherungspflichtig angestellt waren (siehe auch die Tabelle oben).
Gut zu wissen
Läuft Ihr Arbeitslosengeld aus und Sie haben noch keinen neuen Job gefunden, können Sie Bürgergeld beantragen (vormals Hartz IV). Dafür können Sie beim zuständigen Jobcenter einen Online-Antrag stellen.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld bekommen Sie, wenn Sie:
- arbeitslos sind,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben
- und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen.
Die Anwartschaft sichern Sie sich, indem Sie innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren und somit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Das gilt auch für Auszubildende. Zudem gibt es weitere Zeiten, die Ihnen angerechnet werden. Dazu zählen unter anderem:
- Sie waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung – etwa während einer Selbstständigkeit.
- Sie haben ein Kind erzogen (bis zum dritten Lebensjahr).
- Sie haben Krankengeld erhalten.
- Sie haben freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.
Kommen Sie nicht auf zwölf Monate, weil Sie häufig befristet beschäftigt waren, gilt eventuell eine kürzere Anwartschaftszeit (siehe oben). Dann reicht es, wenn Sie innerhalb der 30 Monate mindestens sechs Monate versicherungspflichtig angestellt waren. Allerdings müssen die meisten dieser Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet gewesen sein.
Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?
Kurz gesagt: 60 Prozent Ihres Netto-Entgelts pro Tag der vergangenen zwölf Monate. Wenn Sie oder Ihr Lebenspartner mindestens ein Kind haben, erhalten Sie 67 Prozent.
Die genaue Berechnung sieht so aus: Ihr Bruttogehalt der vergangenen zwölf Monate wird zunächst durch die 365 Tage eines Jahres geteilt, um das Brutto-Entgelt pro Tag zu erhalten. Davon zieht die Bundesagentur für Arbeit dann die Lohnsteuer, gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag (bei bisher sehr hohem Einkommen) und einen Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent ab. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag, das sich auf einen Monat hochrechnen lässt. Von dieser Summe erhalten Sie dann 60 oder 67 Prozent als Arbeitslosengeld ausgezahlt.
Wo und wann beantrage ich Arbeitslosengeld?
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen wollen, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Erfahren Sie erst später von Ihrer Kündigung, bleiben Ihnen danach drei Tage, um sich arbeitssuchend zu melden.
Das können Sie nach vorheriger Registrierung direkt online bei der Agentur für Arbeit erledigen. Alternativ erreichen Sie das Amt auch persönlich, schriftlich oder telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800-4555500. Melden Sie sich verspätet arbeitssuchend, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Auch kann das dazu führen, dass sich Ihre Bezugsdauer verringert.