Schöne Plätze möchte man am liebsten gar nicht mehr verlassen. Aber wie lange darf man dort stehen bleiben: eine Woche, einen ganzen Monat? Oder viel kürzer?
Zwar dürfe ein Wohnmobil grundsätzlich unbefristet am Straßenrand abgestellt werden. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Trotzdem gibt es einiges zu beachten: Das Parken darf an der betreffenden Stelle natürlich nicht verboten sein, das Wohnmobil muss eine gültige Prüfplakette haben, weniger als 7,5 Tonnen wiegen und darf Parkmarkierungen nicht überschreiten.
Uhrzeiten beachten
Wenn Autos auf Gehwegen parken dürfen, dürfen das auch Reisemobile bis 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Reisemobilisten aber möglichst das Gespräch mit den Anwohnern suchen, wenn sie länger parken wollen, rät der ACE.
Wohnmobile über 7,5 Tonnen dürfen in Wohn- und Erholungsgebieten sowie innerhalb geschlossener Ortschaften wochentags zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur mit Sondergenehmigung abgestellt werden.
Parken und Übernachten in Europa
Je nach Land gelten unterschiedliche Regelungen für das Abstellen von Wohnmobilen. So dürfen Reisemobile in vielen Ländern weder auf öffentlichen Straßen noch auf privaten Parkplätzen abgestellt werden, sondern nur auf ausgewiesenen Stellplätzen. Zu diesen Ländern gehören:
- Bulgarien
- Griechenland
- Kroatien
- Portugal
In folgenden Ländern dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen, sondern nur auf Privatgrundstücken parken:
- Belgien
- England
- Irland
- Niederlande
- Polen
- Schweiz
Darüber hinaus gelten oft weitere Sonderregelungen. Wer einen Auslandsurlaub mit dem Wohnmobil plant, sollte sich vor dem Start bei einem Verkehrsclub über die konkreten Bestimmungen informieren.