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Wer in Schularbeiten gendert, muss Konsequenzen tragen

1. August 2024
in Deutschland

Das umstrittene Gendern hat in sächsischen Schulen künftig Konsequenzen bei der Benotung. Was für das neue Schuljahr noch geplant ist.

In Sachsen wird die Verwendung von Genderzeichen in schriftlichen Schularbeiten künftig als Fehler markiert und in die Benotung einbezogen. Diese neue Regelung gab Kultusminister Christian Piwarz (CDU) kurz vor Beginn des neuen Schuljahres in Dresden bekannt.

„In schriftlichen Arbeiten wird die Verwendung von Genderstern, Binnen-I, Unterstrich, Doppelpunkt oder anderem nicht nur als Fehler markiert, sondern auch in die Benotung einbezogen“, erklärte Piwarz. Diese Entscheidung stützt sich auf das im Juli vom Rat für deutsche Rechtschreibung veröffentlichte neue Regelwerk.

Der Minister betonte, dass laut diesem Regelwerk die Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung der Geschlechtsidentität innerhalb eines Wortes „nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“ gehöre. Damit setzt Sachsen einen klaren Rahmen für den Umgang mit geschlechtergerechter Sprache im schulischen Kontext.

Diese Neuregelung ist Teil einer Reihe von Änderungen, die mit dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Kraft treten. Sie betrifft alle Schulformen und Klassenstufen in Sachsen.

Neben der Regelung zum Gendern kündigte der Kultusminister weitere Neuerungen an. So wird der Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Sachkunde in den Klassenstufen 1 und 2 um je eine Stunde erweitert, um die Grundkompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechtschreiben zu stärken. Zudem soll am Ende der 2. Klasse künftig jährlich eine Lernstandserhebung durchgeführt werden.

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