In einer Partnerschaft ist die Vorsorge wichtig, um den anderen abzusichern. Für eine Gruppe von Paaren gilt das aber besonders.
Wer als unverheiratetes Paar gemeinsam Wohneigentum kauft, sollte sich für den Notfall absichern. Denn liegt kein Testament vor, kann im Todesfall Ärger auf den verbliebenen Partner zukommen. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin.
Selbst wenn die Wohnung gemeinsam gekauft wurde, falle der Anteil des Erblassers so an dessen Angehörige und nicht an den verbliebenen Partner, so der VPB. Dieser müsse die Angehörigen dann auszahlen, sofern er sich das leisten kann.
Dieser Situation können Paare entgehen, indem sie sich in Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben einsetzen. So wird der eigene Anteil an der Immobilie an den anderen Partner übertragen.
Ungünstig bleibt aber der Umstand, dass Unverheiratete im Gegensatz zu Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern einen wesentlich geringeren Freibetrag bei der Erbschaftsteuer haben, aktuell nur 20.000 Euro.
Eine weitere Möglichkeit, einem hinterbliebenen Partner die Wohnung zu erhalten, sei, diesem im Testament ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht einzuräumen. Um eventuelle Schenkungs- oder Erbschaftsteuern kommt man laut VPB aber trotzdem nicht herum. Bei Nießbrauch gilt zudem eine Sonderregel. Lesen Sie hier, wie diese aussieht.