Manch einer kann sie kaum erwarten: die Rente. Wir zeigen Ihnen, für wen es in diesem Jahr schon so weit ist.
Mehr Zeit für Hobbys und Familie oder einfach nur die Füße hochlegen: Viele Deutsche blicken dem Ruhestand mit Sehnsucht entgegen. Der Zeitpunkt ist dabei klar geregelt – und insbesondere abhängig von Ihrem Geburtstag. t-online zeigt Ihnen, wann die Rentenzahlung grundsätzlich beginnt und wer bereits 2024 in Rente gehen kann.
Wann wird erstmals Rente gezahlt?
„Renten werden immer ab dem Monat gezahlt, der auf den Monat folgt, in dem man das maßgebliche Lebensalter vollendet“, sagt Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater beim Portal „rentenbescheid24.de“. Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht.
Nehmen wir an, Sie möchten die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen. Das ist möglich, sobald Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Wer zum Beispiel am 16. März 1961 geboren wurde, vollendet sein 63. Lebensjahr am 15. März 2024. Die Rente erhalten Sie dann erstmals im darauffolgenden Monat, also im April 2024.
Es gibt allerdings eine Besonderheit: Wer am Ersten eines Monats geboren wurde, beispielsweise am 1. Mai 1961, vollendet das 63. Lebensjahr natürlich schon im Vormonat, nämlich am 30. April 2024. Die Altersrente für langjährig Versicherte könnte derjenige dann schon im Mai 2024 erhalten. Wer hingegen erst am 2. Mai 1961 geboren wurde, bekommt die Rente erst im Juni 2024 überwiesen.
Wer kann 2024 in Regelaltersrente gehen?
Um die reguläre gesetzliche Altersrente beziehen zu dürfen, müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen Sie fünf Beitragsjahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen und zum anderen die Regelaltersgrenze erreicht haben. Ist beides geschafft, können Sie abschlagsfrei in Rente gehen. Mehr dazu hier.
Im Jahr 2024 ist es für Sie so weit, wenn Sie zwischen dem 1. Januar 1958 und dem 1. Dezember 1958 geboren wurden. „Wer am 2. Dezember 1958 geboren wurde, kann erst zum 1. Januar 2025 die Regelaltersrente in Anspruch nehmen“, so Knöppel. Schließlich fließt das Geld immer erst im Folgemonat (siehe oben).
Entscheidend für diesen Jahrgang ist die Vollendung des 66. Lebensjahres. Diese Regelaltersgrenze steigt für die folgenden Jahrgänge schrittweise an, bis ab Jahrgang 1964 alle erst mit 67 Jahren regulär in Rente gehen können.
Altersrente für besonders langfristig Versicherte
Ebenfalls abschlagsfrei in Rente gehen kann, wer mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zusammenbekommt und das maßgebliche Lebensalter erreicht hat. 2024 sind Sie alt genug für diese Rentenart, wenn Sie zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden. Denn für im Jahr 1959 Geborene liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und zwei Monaten, für im Jahr 1960 Geborene bei 64 Jahren und vier Monaten.
Sie sehen: Auch wenn diese Rentenart unter dem Namen „Rente mit 63“ bekannt ist, kann schon länger niemand mehr abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Das galt lediglich für die Jahrgänge vor 1953. Mehr dazu lesen Sie hier.
Altersrente für langjährig Versicherte
Trotzdem gibt es noch eine Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu wechseln – allerdings müssen Sie dann Abschläge auf Ihre Rentenzahlung hinnehmen. Können Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen.
2024 ist das erstmals für all jene möglich, die zwischen dem 2. Dezember 1960 und dem 1. Dezember 1961 geboren wurden. Wie hoch der Abschlag ausfällt, unterscheidet sich allerdings je nach Jahrgang. Für die 1960 Geborenen reduziert sich die Rente dauerhaft um 12 Prozent, für 1961 Geborene um 12,6 Prozent.
Altersrente für Schwerbehinderte
Noch früher können Sie in Rente gehen, wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben und auf 35 Beitragsjahre kommen. Dann steht Ihnen die Altersrente für Schwerbehinderte offen. 2024 erhalten Sie sie erstmals, wenn Sie zwischen dem 2. April 1962 und dem 1. Februar 1963 geboren wurden. Denn 1962 Geborenen steht sie mit 61 Jahren und acht Monaten zu, 1963 Geborenen mit 61 Jahren und zehn Monaten.
Wählen Sie den frühestmöglichen Beginn dieser Rentenart, verlieren Sie 10,8 Prozent Ihrer Rente. Für jeden Monat, den Sie den Rentenbeginn hinauszögern, reduziert sich der Abschlag um 0,3 Prozentpunkte.