AfD-Mitglieder planen eine „Deportation“ – ein Szenario, das Deutschland nie wieder zulassen wollte. Hilft eine Petition zur Prüfung eines AfD-Verbots der Erhaltung der Demokratie?
Das Wichtigste im Überblick
Investigative Recherchen von „Correctiv“ haben zuletzt Details eines Treffens zwischen AfD-Mitgliedern, Rechtsextremen und Unternehmern in einer Villa bei Potsdam aufgedeckt. Im Zuge dessen kam es in mehreren deutschen Städten zu Großdemos gegen rechts, auf denen Forderungen nach einem AfD-Verbot laut wurden.
Bereits vor fünf Monaten startete der gemeinnützige Anti-Fake-News-Blog „Volksverpetzer“ eine Petition, die sich genau mit diesem Anliegen an den Bundesrat richten will und die Prüfung eines AfD-Verbots fordert. Prominente wie der Musiker Bela B von der Band Die Ärzte, die Schauspielerin Nora Tschirner, der Schauspieler Julius Feldmeier sowie die Moderatorinnen Ruth Moschner und Enissa Amani zählen zu den Unterzeichnern der Petition.
„AfD-Verbot prüfen“-Petition
Genauer fordern die Initiatoren, die sogenannten Petenten, in ihrer Petition den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit stehe es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden, schreiben sie. Das sei Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Ferner liefere der Verfassungsschutz etliche Hinweise darauf, dass die AfD starke Tendenzen zeige, „unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln.“ Die Initiatoren beziehen sich auf ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Darin heißt es, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen. „Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten“, begründen die Initiatoren ihre Forderungen.
Was kann eine Petition tatsächlich bewirken, welche Schritte sind nötig, um die Forderungen an den Bundestag zu tragen und wie wahrscheinlich ist es, dass sie dann umgesetzt werden?
Was ist eine Petition?
In Demokratien sind Petitionen ein Instrument der bürgerschaftlichen Teilhabe, also der aktiven Mitgestaltung von Politik. In einer Petition kann die Änderung von Gesetzen angeregt werden. Es gibt Einzelpetitionen, die die Anliegen eines einzelnen Bürgers beinhalten; Sammelpetitionen, bei denen mehrere Menschen eine Petition unterzeichnen; Massenpetitionen, bei denen es mehrere Petitionen zum selben Thema gibt. Zudem gibt es im Internet veröffentlichte Petitionen, bei denen unterzeichnet und diskutiert werden kann, und nicht-öffentliche Petitionen.
Wer darf eine Petition einreichen?
Das Petitionsrecht ist ein verbrieftes Bürgerrecht im Grundgesetz. Das heißt, jeder Bürger –einschließlich Minderjährige und Bürger ohne Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, einzeln oder als Gruppe eine Petition beim Bundestag oder bei einem Landesparlament einzureichen.
Was ist ein Petitionsausschuss?
Ein Petitionsausschuss ist die zentrale Anlaufstelle, um Anregungen an ein Parlament heranzutragen. Im Deutschen Bundestag berät er über Anliegen, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder Bereiche und Einrichtungen der Bundesverwaltung betreffen. Er kann zur abschließenden Erledigung durch den Bundestag jedoch nur vorschlagen, eine Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung oder als Material zu übergeben. Auch die Länder haben Petitionsausschüsse, um Anliegen auf Länderebene zu beraten und an die Landesregierung zu tragen.
Der Bundesrat, an den sich die Petition zur Prüfung eines AfD-Verbots richtet, hat hingegen keinen eigenen Petitionsausschuss. Er hat lediglich eine Petitionsstelle, die Anregungen aus der Bevölkerung an die zuständigen Ausschüsse des Bundes oder der Länder weiterleitet.
Was ist ein Quorum?
Jede Petition ist bereits ab einer Unterschrift gültig und muss bearbeitet werden, sobald sie den Petitionsausschuss erreicht. Der Bundestag benennt eine Mindestanzahl an Stimmen, die innerhalb von vier Wochen gesammelt werden müssen, das sogenannte Quorum. Es liegt bei 50.000 Unterschriften. Wird dies erreicht, erhalten Petitions-Initiatoren Rederecht vor dem Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung. Wenn die Petition das Quorum nicht erfüllt, wird sie ohne Anhörung vom Ausschuss behandelt.