Wo darf man halten und wie lange? Halteverbotsschilder können verwirren. Was es mit den weißen Richtungspfeilen auf sich hat.
Vergessenes Auto-Wissen: Wo darf man Halten und wo nicht? Mancher orientiert sich dabei einfach an anderen Autofahrern. Besser ist es, die passenden Schilder zu kennen.
Wichtig ist dabei das Schild „Absolutes Halteverbot“. Steht es ohne weiteren Zusatz am Straßenrand, ist noch alles klar: Auf der Straßenseite, wo es angebracht ist, ist das Halten verboten. Aber was gilt, wenn das Verbotszeichen zusätzlich einen kleinen weißen Pfeil auf dem blauen Grund aufweist?
Der Pfeil markiert die Halteverbotszone
Der kleine weiße Pfeil weist auf Anfang und Ende einer Halteverbotsstrecke hin. Ein Pfeil in Richtung Fahrbahn zeigt den Beginn der Zone an. Der Pfeil in die Gegenrichtung zeigt, wo die Strecke endet. Zwischen diesen beiden Pfeilen ist das Halten also tabu. Ein Haltverbotszeichen mit Pfeil in beide Richtungen zeigt an, dass man sich gerade innerhalb einer Verbotsstrecke befindet und hier nicht halten darf.
Allerdings können auch andere Regeln das Halten und Parken verbieten – ganz unabhängig von diesem Schild. Beispiele dafür sind Zusatzzeichen unterhalb des Schildes, die weitere Einschränkungen oder Ausnahmen festlegen können.
Eingeschränktes Halteverbot: In der Regel nur kurz halten
Im Zusammenhang mit Baustellen oder Umzügen werden regelmäßig mobile, nur vorübergehend geltende Halteverbotsschilder aufgestellt. Diese Schilder heben alle anderen Vorschriften für den ruhenden Verkehr auf. Hier droht also ebenfalls ein Bußgeld, wenn man sie ignoriert.
Auch das sogenannte Parkverbotszeichen mit einfach durchgestrichener blauer Fläche interpretieren viele Autofahrer zu großzügig – im „eingeschränkten Haltverbot“ darf man in der Regel ebenfalls höchstens drei Minuten halten.
Ausnahmen, die unter Umständen ein etwas längeres Halten ermöglichen, sind das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs. Dennoch sollte man sich dabei nicht zu viel Zeit lassen.
Falsch geparkt: Diese Geldbußen gelten
- Parken auf Geh- oder Radweg: 55 Euro
- Parken an enger und unübersichtlicher Straßenstellen: 35 Euro
- Parken im Bereich einer scharfen Kurve: 35 Euro
- Parken auf Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor und dahinter: 25 Euro
- Parken im (eingeschränkten) Halteverbot: 25 Euro
- Parken bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen: 15 Euro
- Parken auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße: 70 Euro, ein Punkt in Flensburg
- Parken an Engstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen: 100 Euro, ein Punkt in Flensburg
- Parken vor Feuerwehrzufahrt: 55 Euro
- Parken vor Feuerwehrzufahrt mit Behinderung: 100 Euro, ein Punkt in Flensburg
- Parken auf Sperrfläche: 25 Euro
- Parken in verkehrsberuhigtem Bereich: 10 Euro
- Parken in zweiter Reihe: 55 Euro
- In einer Pannenbucht unberechtigt parken: 25 Euro
- Parklücke unberechtigt besetzt: 10 Euro
- Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz: 55 Euro
Deutlich höhere Strafen möglich
In vielen Situationen gilt: Wenn andere durch das Falschparken behindert und gefährdet werden oder wenn es gar zu einem Schaden kommt, dann wird die Strafe um einiges höher.