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Home Finanzen

Wann sollte man sie abschließen?

29. April 2025
in Finanzen

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wer aus gesundheitlichen Gründen kein eigenes Einkommen mehr erwirtschaften kann, steht schnell vor dem finanziellen Ruin. Zwar springt dann unter Umständen der Staat mit der Erwerbsminderungsrente ein, doch die allein reicht oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu stemmen.

Haben Sie hingegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen, zahlt Ihnen diese eine monatliche BU-Rente, deren Höhe Sie im Vertrag vereinbart haben. Ihr Einkommen ist dafür nicht entscheidend. Doch wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten abschließen?

Das fragt sich eine t-online-Leserin, deren 16 Jahre alter Sohn nach der Schule zur Bundeswehr gehen und dort die Offizierslaufbahn einschlagen möchte. Sie möchte wissen: „Sollte man schon in der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Und wenn ja, in welcher Höhe?“

Tatsächlich ist es sinnvoll, eine BU schon in jungen Jahren zu vereinbaren. „Denn auch wer noch gar keinen Beruf hat, kann etwa aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung dauerhaft berufsunfähig werden“, sagt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft t-online. Für junge Menschen gebe es sogenannte Einsteiger-Tarife mit vergleichsweise günstigeren Prämien. Auch sei es wahrscheinlicher, die Gesundheitsprüfung zu bestehen. Lesen Sie hier, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung genau funktioniert.

„Die Höhe der maximal möglichen Berufsunfähigkeitsrente ist für junge Menschen in Schule, Ausbildung oder Studium begrenzt“, so die Sprecherin weiter. Empfehlenswert für junge Menschen seien daher Verträge mit sogenannter Nachversicherungsgarantie. „Bei denen lässt sich die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente nach Ausbildungsende ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.“

Da der Sohn der Leserin eine Karriere bei der Bundeswehr anstrebt, gebe es zudem einige Besonderheiten zu beachten. „Die Berufsunfähigkeit von Soldatinnen und Soldaten wird als Dienstunfähigkeit bezeichnet“, erklärt die GDV-Expertin. „Bei Versicherungsabschluss sollte daher auf die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel geachtet werden. Auch die Mitversicherung von möglichen Auslandseinsätzen sollte bei Versicherungsabschluss bedacht werden.“

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