Tiere sind für viele Menschen wie Familienmitglieder. Doch was passiert, wenn Halter ihre Haustiere schlecht behandeln? Wann schalten sich die Behörden ein?
Für viele Menschen sind Haustiere ein wichtiger Bestandteil des Lebens und sogar richtige Familienmitglieder. Doch nur, weil man ein Tier liebt, heißt es nicht automatisch, dass man es auch gut oder artgerecht behandelt.
Es gibt immer wieder Tierhalter, die ihre Hunde, Katzen, Kaninchen und Co. falsch halten – manchmal unbewusst, teilweise aber auch mit schlechten Absichten. Erst kürzlich gab es wieder einen Fall, in dem ein Hund von der Feuerwehr aus einem zu heißen Auto gerettet werden musste. Die Besitzerin beschwerte sich anschließend über den Einsatz, sie muss nichtsdestotrotz mit einer Anzeige wegen Tierquälerei rechnen.
Aber in welchen Fällen schalten sich bei nicht artgerechter Haltung die Behörden ein – und was kommt auf Besitzer zu, wenn ihr Tier beispielsweise beschlagnahmt wird?
Tiere werden meistens nicht sofort entzogen
Generell gilt, dass es von der Schwere des Verstoßes abhängt, wie die Behörden vorgehen. Wird ein möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gemeldet, gibt es im Normalfall zunächst eine Anordnung durch das Ordnungs- oder Veterinäramt, den Zustand innerhalb einer gewissen Frist zu verbessern. Nur in seltenen, sehr schweren Fällen werden Tiere sofort beschlagnahmt.
Kommt der Tierhalter der Aufforderung der Behörde nicht nach, verstößt er mehrmals gegen das Tierschutzgesetz oder hält er seine Tiere extrem schlecht, können diese beschlagnahmt werden. Die Tiere kommen auf Kosten des Halters zunächst in Obhut, beispielsweise in ein Tierheim. Das entsprechende Amt entscheidet dann, ob und unter welchen Bedingungen der Halter seine Tiere zurückbekommen kann.
Wenn die Behörden entscheiden, dass der Halter nicht in der Lage ist, seine Tiere angemessen zu versorgen, kann die Beschlagnahmung definitiv ausgesprochen und auch ein Tierhalteverbot angeordnet werden. Der Besitzer kann aber auch eine Verzichtserklärung unterzeichnen und die Eigentumsrechte freiwillig abtreten. Die Tiere verbleiben dann im Tierheim und werden vermittelt – sofern sie vermittelbar sind.
Können Besitzer Einspruch gegen eine Beschlagnahme einreichen?
Denn besonders bei Hunden kommt es vor, dass sie auch wegen Beißvorfällen beschlagnahmt werden – in besonders schweren Fällen kann sogar angeordnet werden, dass das Tier eingeschläfert wird. Wenn die Tiere wegen ihres aggressiven Verhaltens eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen und deswegen nicht vermittelt werden können, verbleiben sie oft auch im Tierheim.
Meistens können Tierhalter wegen einer Beschlagnahmung Einspruch einreichen. Solche Fälle werden dann oft vor Gericht entschieden. Erfolgreich sind solche Klagen seitens der Halter meistens dann, wenn ein behördlicher Fehler vorliegt und Verwaltungsakte nicht korrekt umgesetzt wurden. Eine Beratung durch einen Fachanwalt ist hier sinnvoll.