Das Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften kann erlaubt sein – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Das Wichtigste im Überblick.
Viele Autofahrer haben es so eilig, dass sie auch innerorts überholen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Hier erfahren Sie, was das Gesetz dazu sagt.
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf überholt werden, wenn der Gegenverkehr nicht behindert wird, ausreichend Platz vorhanden und die Verkehrslage übersichtlich ist. Achten Sie darauf, dass Sie schneller fahren als das zu überholende Fahrzeug und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.
In bestimmten Situationen ist das Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, z. B. bei unklarer Verkehrslage, zu geringem Abstand oder wenn es durch Verkehrszeichen oder Blinklicht verboten ist. Eine Ausnahme bildet das Vorbeifahren an haltenden Bussen an Bushaltestellen – allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit.
Halten Sie beim Überholen innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Fußgängern und Radfahrern ein. Außerorts beträgt der Abstand mindestens zwei Meter. Die Geschwindigkeit beim Überholen muss deutlich höher sein als die des Vordermanns, aber innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Unter bestimmten Umständen ist das Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften streng verboten:
Normalerweise wird links überholt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn eine Straße innerorts mehrspurig verläuft, ist rechts überholen erlaubt. Fehlt der Trennstreifen in der Fahrbahnmitte, gilt dasselbe.