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Versammlungsbehörde verbietet Al-Kuds-Marsch – Antisemitismus

27. März 2025
in Deutschland

Demonstration untersagt

Frankfurter Versammlungsbehörde verbietet Marsch am Samstag

Aktualisiert am 27.03.2025 – 18:53 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Marsch durch Frankfurt (Archivbild): Die Behörde fürchtet offenen Antisemitismus bei der Versammlung. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/dpa-bilder)

Ein für Samstag geplanter Demonstrationszug zum Al-Kuds-Tag darf nicht stattfinden. Die Stadt Frankfurt am Main sieht die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Die Stadt Frankfurt hat einen für Samstag (29. März) geplanten Marsch durch die Innenstadt verboten. Der Demonstrationszug, der unter dem Motto „Stoppt den Krieg“ von 14.00 bis 17.00 Uhr stattfinden sollte, wurde von der Versammlungsbehörde der Stadt untersagt.

Laut Behörde bestehe eine „hohe Wahrscheinlichkeit“, dass die Veranstaltung als „offen sichtbares Zeichen des israelbezogenen Antisemitismus“ genutzt werde und somit die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährde.

Angemeldet war die Demonstration mit einer Teilnehmerzahl zwischen 500 und 1000 Personen. Hintergrund des sogenannten Al-Kuds-Tags ist die Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel im Sechstagekrieg 1967. Al-Kuds ist der arabische Name für Jerusalem.

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